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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • +1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • +1.2 - Historische Registraturen | 1509-21. Jh.
        • -1.2.3 - Städtische Justizbehörden | 1548-1850
          • +Hide full view1.2.3.1 - Alte Ziviljustiz | 1548-1783

            Vollansicht Inventory 1.2.3.1

            Feldname Inhalt
            1.1 Signatur 1.2.3.1
            1.2 Titel Alte Ziviljustiz
            1.3 Zeitraum 1548-1783
            1.4 Verzeichnungsstufe Bestand
            1.5 Umfang/Medium Bände: 19=1,0 Laufmeter; Schachteln: 388; Sonderformate: 65,3 Laufmeter
            2.1 Provenienzstelle Depositenamt; Bürgerspital; niederösterreichische Regierung; Obersthofmarschallamt
            2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Ferdinand I. ersetzte im Jahr 1526 in seiner Stadtordnung die alte Stadtverfassung, wobei gemeinsam mit dieser Stadtordnung eine neue Stadtgerichtsordnung geplant war, doch dürfte diese nicht erlassen worden sein - zumindest ist sie quellenmäßig nicht nachweisbar.
            Dem Stadtgericht unterstanden Bürger, Inwohner und Tagwerker, jedoch nicht der Adel, fremde Untertanen, Hofbefreite, Angehörige der Universität und der Klerus, ab 1526 war es auch für alle Grundbuchssachen innerhalb des Burgfrieds hinsichtlich "ansprach, vordrungen und irrungen" zuständig.
            Den Vorsitz führte der Stadtrichter mit zwölf Beisitzern aus der Bürgerschaft. Bei Bedarf konnten Mitglieder des Äußeren Rats zu Amtshandlungen zugezogen werden. Der Stadtrichter wurde vom Landesfürst ernannt und sollte nicht länger als zwei Jahre in Folge im Amt sein, er musste kein Wiener Bürger sein, in der Praxis war er es jedoch durchgehend. Die Beisitzer wurden vom Landesfürsten aus dem Gremium der 100 gewählt und von ihm besoldet.
            Da zwischen den Kompetenzen des Stadtrats und des Stadtgerichts keine scharfe Trennung bestand, kam es immer wieder zu Streitigkeiten. Mit der Schrannenordnung von 1536 wurden folgende Kompetenzen festgelegt:
            Die Kriminalgerichtsbarkeit oblag allein dem Stadtgericht, das die Urteile aber dem Bürgermeister und Stadtrat zur Bestätigung vorlegen musste. Bei der Zivilgerichtsbarkeit entschied der Stadtrat über Testament und Legate, Vormundschaften und Sachwalterschaften sowie über "actiones reales" wie Sätze, Verpfändungen, Burgrecht und Burgrechtszinse, wenn sie die städtischen Grundbücher betrafen. Das Stadtgericht war zuständig für Schuldklagen, Realklagen betreffend fremder Grundbücher sowie Injurienklagen und Personalklagen.

            Satzungsrecht und Gerichtsbarkeit bezüglich Handwerkssachen standen dem Rat zu, bestimmte handelsrechtliche Angelegenheiten verblieben beim landesfürstlichen Hansgrafen und beim Stadtrichter. Der Stadtrichter vollzog auch die Verwaltungsstrafgerichtsbarkeit (niedere Gerichtsbarkeit) über die Delikte Frevel, Gotteslästerung, Prostitution, Schlägerei, Friedensbruch und Glücksspiel. Das Personal des Stadtgerichts bestand aus Stadtgerichtsgegenhändler, Urteilsschreiber, Schrannenschreiber, Unterrichter, Nachrichter und Gerichtsdiener. Bis 1849 war zur Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung und zur Feststellung von Erben die Grundherrschaft zuständig, in deren Sprengel der Verstorbene gewohnt hat. In Wien waren mit der Durchführung der Verlassenschaftsabhandlungen von im Gebiet des Burgfrieds verstorbenen Personen (sofern diese nicht einer besonderen Jurisdiktion unterlagen) die Raithandler des Depositenamts (siehe WStLA, Depositenamt, 1.1.9) betraut.
            Nach der josephinischen Gerichtsreform 1781/82 und der darauf folgenden Magistratsreform 1783 ging diese Aufgabe der Zivilgerichtsbarkeit an den neu eingerichteten Zivilsenat (in judicialibus civilis) des Magistrats, später Magistratisches Zivilgericht genannt, über.
            2.3 Bestandsgeschichte Um 1830 war bereits eine Vermischung der Provenienzen vorgenommen worden: Es wurden die Testamente von Wiener Einwohnern aus den Provenienzen Stadt Wien, Bürgerspital, Niederösterreichische Regierung - Nichtadelige bis 1699 und Obersthofmarschallamt bis 1749 zusammengelegt und zusammen verzeichnet. Nach der Übergabe vom Landesgerichtsarchiv wurden an das Wiener Stadt- und Landesarchiv wurden die Provenienzen nicht getrennt.
            Ordnung und Verzeichnung unter der Leitung von Rudolf Till (1935-1966).
            2.4 Übergeben von Verwaltungsbericht 1929-1931: Auf Veranlassung des Bundeskanzleramts und Justizministeriums vom Landesgericht an das Archiv übergeben.
            3.1 Form/Inhalt Enthält Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen derjenigen Bürger, Inwohner und Fremden in Wien (im Gebiet des Burgfrieds, also der Stadt und der Vorstädte), die nicht einer besonderen Jurisdiktion (Hof, Universität, andere Grundobrigkeit) unterlagen. Die Serien B 1 und A 1, Testamente, vereinigen mehrere Provenienzen (Stadt Wien, Bürgerspital, Niederösterreichische Regierung - Nichtadelige bis 1699, Obersthofmarschallamt bis 1749), die infolge ihrer gemeinsamen Verzeichnung um 1830 bei der Auflösung des Archivs des Landesgerichts Wien 1925 nicht getrennt, sondern in ihrem bisherigen Zustand dem Archiv übergeben wurden.
            Das Stadtgericht insgesamt hatte weitaus mehr Kompetenzen, doch sind diese Unterlagen nicht mehr vorhanden.
            3.3 Neuzugänge Bestand abgeschlossen
            3.4 Ordnung/Klassifikation Serien B 1 - B 2, A 1 - A 2.
            4.1 Zugangsbestimmungen Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG].
            4.3 Sprache Deutsch
            4.5 Findhilfsmittel Ordner und Kartei im Lesesaal.
            5.3 Verwandte Unterlagen Der Bestand Alte Ziviljustiz enthält nur einen Teil der Unterlagen, die aus der zivilrechtlichen Kompetenz des Stadtrats erwuchsen und die vom Depositenamt durchgeführt wurden, und auch hier nur den Teil, der die Verlassenschaften und Testamente betrifft. Geringe Reste der Akten aus zivilgerichtlicher Kompetenz befinden sich in den Beständen Depositenamt (WStLA 1.1.9) und im Grundbuchsamt (WStLA 1.1.7).
            Gerichtsstand für Adel, Klerus und fremde (insbesondere osmanische) Untertanen war das Niederösterreichische Landmarschallamt bzw. das Landrecht: Bestände im ÖSTA -AVA.
            5.4 Veröffentlichungen Michael Hochedlinger - Irmgard Pangerl, "Mein letzter Wille". Kulturhistorisch bedeutende Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen in Wiener Archiven (16.-18. Jahrhundert), Wien 2004 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C: Sonderpublikationen 10).
            Alfred Waldstätten, Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch, Innsbruck/Wien/Bozen 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 54).
            7.1 Erschlossen durch Beschreibung von Michaela Laichmann 2007; Korrektur und Ergänzung von Susanne Claudine Pils April 2013
            7.1 Status Bearbeitung Freigabe zur Veröffentlichung
            7.2 Regeln ISAD(G)
            7.3 Datum der Beschreibung 05.04.2013
            7.3 Paraffe pil
          • +1.2.3.2 - Zivilgericht | 1783-1850
          • +1.2.3.3 - Kriminalgericht | 1783-1850
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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