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Kinderreisepass 2012

Ab 15. Juni 2012 brauchen Minderjährige ihre eigenen Reisedokumente. Bisher haben Sie sich mit ihren Kindern die Reisedokumente teilen können.
Um die Sicherheit bei Auslandsreisen zu erhöhen, ist ab 15. Juni 2012 für jedes Kind ein eigenes Reisedokument notwendig. Ab diesem Zeitpunkt ist eine bestehende Miteintragung ungültig. Aber keine Sorge, Ihr Pass gilt weiterhin bis zu seinem Ablaufdatum.
Wenn Sie eine Auslandsreise unternehmen, haben alle Reisenden einen gültigen Reisepass oder in vielen Staaten Europas einen Personalausweis mitzuführen. Ein Führerschein gilt übrigens nicht als Reisedokument.
Und so einfach kommt Ihr Kind zu seinem Reisedokument. Sparen Sie Zeit und nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Terminreservierung. Dazu machen Sie sich einfach auf Alles rund um das Passservice einen Termin aus.
Übrigens, das Ausstellen eines neues Reisedokuments dauert etwa 5 Arbeitstage. Es wird per Post zu Ihrer Wunschadresse im Inland geschickt.
Was brauchen Sie nun alles, um ein Reisedokument zu beantragen? Das Kind. Es muss persönlich anwesend sein, auch wenn es noch ein Baby ist. Ein Foto vom Kind, das den Passfotokriterien entspricht und nicht älter als 6 Monate ist. Und alle erforderlichen Dokumente des Kindes und der gesetzlichen Vertretung.
Diese, die Öffnungszeiten der Magistratischen Bezirksämter, alle Kosten, sowie viele weitere Informationen finden Sie im Internet unter Alles rund um das Passservice. Wir wünschen Ihnen eine gute Reise. Auf Wiederschauen auf Wien.at

Archiv-Video vom 01.06.2012:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Kinderreisepass 2012

Ab sofort brauchen Kinder für Auslandsreisen eigene Reisedokumente. Die noch bestehenden Miteintragungen sind ungültig. Die Reisepässe der Erwachsenen bleiben bis zum eingedruckten Ablaufdatum gültig. Wissenswertes gibt es unter Alles rund um das Passservice.

Länge: 1 Min. 43 Sek.
Produktionsdatum: 2012
Copyright: Stadt Wien

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Länge: 1 Min. 51 Sek. | © Stadt Wien - Magistratsabteilung 59
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