9. Transparente Stadt

9.8 Wahlen, direkte Demokratie und Petitionen

  • Das Wiener Wahlrecht und die Instrumente der direktdemokratischen Mitbestimmung werden laufend verbessert und modernisiert. Ein vorrangiges Ziel ist dabei, möglichst viele Menschen, die von den Entscheidungen der Wiener Politik betroffen sind, in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Wo dies möglich und sinnvoll erscheint, werden Vorgänge im Wahlrecht digital abgewickelt.Die Einrichtungen der direkten Demokratie sind auf Bezirksebene weiter auszubauen, indem Bezirksbefragungen und verbindliche Bezirksabstimmungen zu Themen ermöglicht werden, die die Kompetenzen der Bezirke betreffen. Teilnahmeberechtigt sollen bei Bezirksbefragungen zumindest alle Einwohnerinnen und Einwohner sein.
  • Bürger_innenbeteiligung stellt ein wichtiges demokratisches Gut dar und soll gerade in der Stadtplanung und Bezirksgestaltung zum Einsatz kommen. Dabei unterstützt das Kompetenzzentrum Partizipation in der Magistratsdirektion mit einer Fülle von Methoden bei der Umsetzung und Ausgestaltung.

Die Fortschrittskoalition setzt sich auf Bundesebene für eine Gleichstellung von Unionsbürger_innen beim Wahlrecht auf Landesebene ein.

  • In einer Enquete des Wiener Landtages werden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Wiener Wahlrechts sowie der direkten Demokratie (Volksbegehren, Volksbefragungen, Volksabstimmungen) erarbeitet. Es ist dabei unsere Zielsetzung, die Chancen der Digitalisierung für demokratische Prozesse noch besser zu nutzen, die Partizipation möglichst großer Teile der Bevölkerung sicherzustellen und unser System der repräsentativen Demokratie bestmöglich durch direktdemokratische Initiativen zu ergänzen. Unser Ziel ist es, den Zugang zu direktdemokratischen Instrumenten zu erleichtern und bestehende Unterstützungsquoren zu senken.

Durch das Wiener Petitionswesen können Bürger_innen ihr konkretes Umfeld aktiv mitgestalten. Bei Konflikten zwischen Anrainer_innen, Behörden und öffentlichen Unternehmen dienen Petitionen als Sprachrohr und der Petitionsausschuss als wichtiges Forum des Dialogs. Nach mehreren Jahren Erfahrung im Petitionsrecht soll dieses Partizipationsinstrument ausgebaut und verbessert werden.

  • Grundsätzliche Öffentlichkeit des Petitionsausschusses, sofern der Ausschuss nicht aufgrund schutzwürdiger Interessen anderes beschließt.
  • Damit auf Grundlage von fachspezifischen Einblicken konkrete Konsequenzen aus Petitionen abgeleitet werden können, sollen Petitionen neben der Möglichkeit des begründeten Abschlusses auch Gemeinderatsausschüssen zur weiteren Behandlung zugewiesen werden können.
  • Die Petitionsplattform der Stadt Wien wird technisch weiterentwickelt.
  • Auf der Petitionsplattform der Stadt Wien wird die genaue Zahl der Unterstützer_innen einer Petition veröffentlicht.
  • Bei zugelassenen Petitionen wird ein_e Vertreter_in in jedem Fall zur Aussprache in den Petitionsausschuss eingeladen.
  • Die Sammelberichte von abgeschlossenen Petitionen werden halbjährlich im Plenum des Gemeinderates und/oder Landtages debattiert, damit diese Debatten in größerer zeitlicher Nähe zum Abschluss der jeweiligen Petition im Plenum geführt werden.
  • Der Modus zum Einholen von Stellungnahmen bei Kollegialorganen (Bezirksvertretungen, Gemeinderatsausschüssen) wird dahingehend präzisiert, als dass solche Stellungnahmen als Mehrheitsentscheidung dieses Gremiums beschlossen werden (ähnlich Stellunghamen der Bezirksvertretungen zu Flächenwidmungsplänen).