ARCHIVBESTAND
Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.
Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.
PDF-Version
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)
Fundstellen der Rechtsvorschrift
|
||
Datum
|
Publ.Blatt
|
Fundstelle
|
15.05.2009
|
LGBl
|
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkgesetz), LGBl. für Wien Nr. 47/2006 wird verordnet:
Grenzverlauf des Biosphärenparks
Wienerwald
§ 1. Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.
Zonen des Biosphärenparks Wienerwald
§ 2. Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen:
1. Kernzonen sind im Plan die dunkelgrün gekennzeichneten
Flächen;
2. Pflegezonen sind im Plan die hellgrün gekennzeichneten
Flächen;
3. Entwicklungszonen sind im Plan die hellbraun gekennzeichneten
Flächen.
In-Kraft-Treten
§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Anlage
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular