ARCHIVBESTAND
Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.
Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.
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Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2014 festgesetzt wird
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2014 festgesetzt wird
Fundstellen der Rechtsvorschrift
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Datum
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Publ.Blatt
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Fundstelle
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20.12.2013
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LGBl
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Auf Grund des § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995, LGBl. für Wien Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 88/2012, wird verordnet:
Der Anpassungsfaktor für die Vervielfachung der in § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 genannten Beträge wird für das Jahr 2014 mit 1,245 festgesetzt.
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