Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2011Ausgegeben am 3. November 201129. Stück
29. Verordnung:Einzuhebende Beiträge bei Erteilung von Konformitätszertifikaten und Übereinstimmungszeugnissen; Änderung

29.
Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die bei der
Erteilung von Konformitätszertifikaten und Übereinstimmungszeugnissen einzuhebenden Beiträge geändert wird

Die Wiener Landesregierung hat beschlossen:

Gemäß §§ 16 Abs. 3 und 19d Abs. 2 des Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetzes – WBAG, LGBl für Wien Nr. 30/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 24/2008, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die bei der Erteilung von Konformitätszertifikaten und Übereinstimmungszeugnissen einzuhebenden Beiträge, LGBl. für Wien Nr. 40/2007, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Z 1 wird der Betrag „445,50“ durch den Betrag „486,—“ ersetzt.

2. In § 1 Z 2 wird der Betrag „49,50“ durch den Betrag „54,—“ ersetzt.

Artikel II
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl


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