Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2004Ausgegeben am 23. November 200454. Stück
54. Verordnung:Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse für das Jahr 2005


54.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse für das Jahr 2005 festgestellt wird
Auf Grund des § 73e Abs. 5 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995, LGBl. für Wien Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 44/2004, wird verordnet:
1. Die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse mit 1. Jänner 2005 ergibt sich bei Pensionen (§ 73e Abs. 3 PO 1995), die 686,70 Euro nicht überschreiten, durch Multiplikation der Pension mit dem Faktor 1,015.
2. Überschreitet die Pension (§ 73e Abs. 3 PO 1995) den in Z 1 genannten Betrag, beträgt die Erhöhung des Ruhe- oder Versorgungsgenusses 10,30 Euro.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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