Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2002Ausgegeben am 5. Dezember 200245. Stück
45. Gesetz:Einhebung von Fleischuntersuchungsgebühren; Änderung

45.
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Einhebung von Fleischuntersuchungsgebühren geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Einhebung von Fleischuntersuchungsgebühren, LGBl. für Wien Nr. 50/1994, wird wie folgt geändert:
Im § 7 tritt an die Stelle des Ausdruckes „6 000 S“ der Ausdruck „420 Euro“.


Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer



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