Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2002Ausgegeben am 6. Februar 20024. Stück
4. Verordnung:Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 58/1995, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wird; Aufhebung

4.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 58/1995, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben wird
§ 1. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 421/1992, wird auf Antrag der Gemeinde die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 58/1995, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl



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