Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2002Ausgegeben am 6. Februar 20023. Stück
3. Verordnung:Einhebung der Gebühren für die Durchführung der tierärztlichen Untersuchung von Tieren, die mittels Eisenbahn, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen befördert und in Wien ein- oder ausgeladen werden; Aufhebung

3.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Einhebung der Gebühren für die Durchführung der tierärztlichen Untersuchung von Tieren, die mittels Eisenbahn, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen befördert und in Wien ein- oder ausgeladen werden, aufgehoben wird
Auf Grund des § 78 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 29/2000, wird verordnet:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Einhebung der Gebühren für die Durchführung der tierärztlichen Untersuchung von Tieren, die mittels Eisenbahn, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen befördert und in Wien ein- oder ausgeladen werden, LGBl. für Wien Nr. 12/1946, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl



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