Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2000Ausgegeben am 23. November 200063. Stück
63. Verordnung:Maßnahmen gegen die Verschleppung von Tierseuchen aus den Vieh- und Schlachthofanlagen der Stadt Wien; Aufhebung

63.
Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes betreffend Maßnahmen gegen die Verschleppung von Tierseuchen aus den Vieh- und Schlachthofanlagen der Stadt Wien aufgehoben wird
Auf Grund der §§ 2, 23 und 24 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/1998, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes betreffend Maßnahmen gegen die Verschleppung von Tierseuchen aus den Vieh- und Schlachthofanlagen der Stadt Wien, LGBl. für Wien Nr. 10/1953, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.
Für den Landeshauptmann:
Fritz Svihalek
Amtsführender Stadtrat
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Druck der Print Media Austria AG (vormals Österreichische Staatsdruckerei AG)


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