Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2000Ausgegeben am 31. Mai 200029. Stück
29. Gesetz:Wiener Ehrenzeichengesetz, Gesetz betreffend die Schaffung einer Einsatzmedaille des Landes Wien, Wiener Rettungsmedaillengesetz und Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien; Änderung

29.
Gesetz, mit dem das Wiener Ehrenzeichengesetz, das Gesetz betreffend die Schaffung einer Einsatzmedaille des Landes Wien, das Wiener Rettungsmedaillengesetz und das Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien geändert werden
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Änderung des Wiener Ehrenzeichengesetzes
Das Gesetz vom 14. Juli 1967 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um das Land Wien (Wiener Ehrenzeichengesetz), LGBl. für Wien Nr. 35/1967, wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 2 hat zu lauten:
„(2) Wer das Ehrenzeichen des Landes Wien unbefugt in einer Form verändert, aus der sich keine Täuschung der Öffentlichkeit über den Charakter der Auszeichnung ergeben kann, begeht, sofern nicht ein strenger zu bestrafender Tatbestand vorliegt, eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür mit Geld bis zu 700 Euro zu bestrafen.“
Artikel II
Änderung des Gesetzes betreffend die Schaffung einer Einsatzmedaille des Landes Wien
Das Gesetz vom 31. Jänner 1977 betreffend die Schaffung einer Einsatzmedaille des Landes Wien, LGBl. für Wien Nr. 13/1977, wird wie folgt geändert:
§ 6 hat zu lauten:
„§ 6. Wer den Bestimmungen des § 5 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür vom Magistrat als Bezirksverwaltungsbehörde mit Geld bis zu 700 Euro zu bestrafen.“
Artikel III
Änderung des Wiener Rettungsmedaillengesetzes
Das Gesetz vom 14. Juli 1967 über die Stiftung eines Ehrenzeichens für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr (Wiener Rettungsmedaillengesetz), LGBl. für Wien Nr. 36/1967, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 14/1977, wird wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 1 wird der Betrag „5 000 S“ durch „365 Euro“ ersetzt.
Artikel IV
Änderung des Gesetzes über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien
Das Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien, LGBl. für Wien Nr. 10/1998, wird wie folgt geändert:
In § 6 wird der Betrag „50 000 S“ durch „3 500 Euro“ ersetzt.
Artikel V
Inkrafttreten
Art. I bis IV dieses Gesetze treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer


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