Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2000Ausgegeben am 25. Mai 200025. Stück
25. Verordnung:Festsetzung der Pflegegebühr für Begleitpersonen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten

25.
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühr für Begleitpersonen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten
Auf Grund des § 44a Abs. 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987, LGBl. für Wien Nr. 23/
1987, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 22/2000, wird verordnet:
§ 1. Die Pflegegebühr für Begleitpersonen (§ 37 Abs. 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987) wird unter Bedachtnahme auf die für diese Begleitpersonen zu erbringenden Leistungen und auf das Lebensalter der Patienten wie folgt festgesetzt:
1. Nächtigungsgebühr einschließlich Frühstück je Nächtigung für Begleitpersonen von Patienten
a) zwischen dem vollendeten dritten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr 133,63 S 
b) zwischen dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr 267,27 S 
c) zwischen dem vollendeten zehnten bis zum vollendeten fünfzehnten Lebensjahr 378,63 S 
d) ab dem vollendeten fünfzehnten Lebensjahr 445,45 S.
2. Verköstigungsgebühr (Pauschale für die Mahlzeiten eines jeden Tages, ausgenommen das Frühstück) 171,82 S 
Zu diesen Gebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu verrechnen.
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2000 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 30. April 2000 verliert die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühr für Begleitpersonen, LGBl. für Wien Nr. 54/1992, ihre Wirksamkeit.
§ 3. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 tritt in § 1 Z 1 lit. a an die Stelle des Ausdruckes „133,63 S“ der Ausdruck „9,71 Euro“, in § 1 Z 1 lit. b an die Stelle des Ausdruckes „267,27 S“ der Ausdruck „19,42 Euro“, in § 1 Z 1 lit. c an die Stelle des Ausdruckes „378,63 S“ der Ausdruck „27,51 Euro“, in § 1 Z 1 lit. d an die Stelle des Ausdruckes „445,45 S“ der Ausdruck „32,37 Euro“ und in § 1 Z 2 an die Stelle des Ausdruckes „171,82 S“ der Ausdruck „12,48 Euro“.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Erhältlich im Drucksortenverlag der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, und Stücke des laufenden Jahres per Bestellung und Verkauf ab Lager bei der Print Media Austria AG, 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Telefon 797 89 Durchwahl 295, Fax 797 89 Durchwahl 442. Direktverkauf:
Buchhandlung des Verlags Österreich, 1010 Wien, Wollzeile 16, Telefon 512 48 85, Verkaufspreis ATS 5,– (entspricht 0,36 EUR).
Druck der Print Media Austria AG (vormals Österreichische Staatsdruckerei AG)


Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular