Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2000Ausgegeben am 5. April 200018. Stück
18. Verordnung:Höhe des zu leistenden Pauschalbetrages bei Begründung von Wohnungseigentum an geförderten Mietwohnungen; Änderung

18.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Höhe des zu leistenden Pauschalbetrages bei Begründung von Wohnungseigentum an geförderten Mietwohnungen geändert wird
Auf Grund der §§ 41 Abs. 4 und 77 Abs. 4 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18/1989, in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 12/2000, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Höhe des zu leistenden Pauschalbetrages bei Begründung von Wohnungseigentum an geförderten Mietwohnungen, LGBl. für Wien Nr. 29/1995 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 39/1998, wird wie folgt geändert:
Nach § 1 wird folgender § 1a angefügt:
§ 1a. Im Falle der Eigentumsübertragung gemäß § 78 WWFSG 1989 werden die Pauschalbeträge pro Quadratmeter Nutzfläche bei Gewährung von nichtrückzahlbaren Beiträgen in Höhe von 4 500 S bzw. 5 000 S pro Quadratmeter Nutzfläche bei der Eigentumsübertragung innerhalb des ersten Jahres der Nutzung als Mietgegenstand mit 500 S bzw. mit 1 000 S, nach einjähriger bis zumindest zehnjähriger Nutzung als Mietgegenstand zuzüglich 350 S pro Jahr, maximal zuzüglich 3 500 S, festgesetzt.“
Artikel II
Es tritt in
1. § 1a an die Stelle der Angabe „4 500 S“ die Angabe „327,03 Euro“,
an die Stelle der Angabe „5 000 S“ die Angabe „363,36 Euro“,
an die Stelle der Angabe „500 S“ die Angabe „36,34 Euro“,
an die Stelle der Angabe „1 000 S“ die Angabe „72,67 Euro“,
an die Stelle der Angabe „350 S“ die Angabe „25,44 Euro“,
an die Stelle der Angabe „3 500 S“ die Angabe „254,35 Euro“,
2. § 3 an die Stelle der Angabe „2 250 S“ die Angabe „163,51 Euro“.
Artikel III
(1) Art. I dieser Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Art. II dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Landeshauptmann-Stellvertreterin:
Laska
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