Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2000Ausgegeben am 10. März 200014. Stück
14. Verordnung:Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in Dienststellen der Gemeinde Wien; Änderung

14.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in Dienststellen der Gemeinde Wien geändert wird
Auf Grund des § 6, § 10, der §§ 42 bis 44 und des § 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 – W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49/1998, wird die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in Dienststellen der Gemeinde Wien, LGBl. für Wien Nr. 7/1999, wie folgt geändert:
Artikel I
In § 2 Abs. 1 wird nach dem Ausdruck „BGBl. II Nr. 27/1997,“ der Ausdruck „in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 412/1999,“ eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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