Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2000Ausgegeben am 2. März 200011. Stück
11. Gesetz:Wiener Getränkesteuergesetz 1992; Änderung

11.
Gesetz, mit dem das Wiener Getränkesteuergesetz 1992 geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Wiener Getränkesteuergesetz 1992, LGBl. für Wien Nr. 3, wird wie folgt geändert:
In den §§ 1 und 2 werden die Ausdrücke „Lieferung“ und „Lieferungen“ durch die Ausdrücke „Veräußerung“ und „Veräußerungen“ ersetzt.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer


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