Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2000Ausgegeben am 17. Jänner 20004. Stück
4. Gesetz:Wiener Gleichbehandlungsgesetz (2. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz); Änderung

4.
Gesetz, mit dem das Wiener Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (2. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz)
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 18/1996, geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 18/1999, wird wie folgt geändert:
1. In § 38 Abs. 2 erster Satz wird der Ausdruck „zweiten“ durch den Ausdruck „dritten“ ersetzt.
2. In § 38 Abs. 3 zweiter Satz wird der Ausdruck „jeweils zwei“ durch den Ausdruck „drei“ ersetzt.
3. Nach § 44 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:
„(3a) Die mit Wirkung vom 1. Jänner 1997 erstellten Frauenförderungspläne sind auf Grund einer zum 31. Jänner 2000 zu erstellenden Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur an die aktuelle Entwicklung bis 1. Jänner 2001 anzupassen.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer


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