Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1999Ausgegeben am 15. Dezember 199955. Stück
55. Verordnung:Anpassungsfaktor für das Jahr 2000; Festsetzung

55.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor für
das Jahr 2000 festgesetzt wird
Auf Grund des § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995, LGBl. für Wien Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 44/1999, wird verordnet:
Der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 für die Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge wird für das Jahr 2000 mit 1,006 festgesetzt.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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