Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1999Ausgegeben am 20. Mai 199928. Stück
28. Verordnung:Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Überwachungsgebühren; Änderung

28.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Überwachungsgebühren geändert wird
Die Wiener Landesregierung hat beschlossen:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Überwachungsgebühren, LGBl. für Wien Nr. 53/1994, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 10/1997, wird wie folgt geändert:
Artikel I
In Tarif II, B. Besonderer Teil, wird nach Tarifpost 5 folgende Tarifpost 6 angefügt:
6. Entsendung von Organen der Standesämter zur Durchführung von Trauungen außerhalb des Standesamtes 5 000 S
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. April 1999 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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