Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.11.2001:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Start des "Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehrens"

Wien (RK). Ab Dienstag, 6. November, können stimmberechtigte Wienerinnen und Wiener ihre Unterstützung für das Volksbegehren "Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren" in insgesamt 57 Eintragungslokalen, davon 35 behindertengerecht, abgeben. Dies teilte Freitag die zuständige Magistratsabteilung MA 62 ...

Wien (RK). Ab Dienstag, 6. November, können stimmberechtigte Wienerinnen und Wiener ihre Unterstützung für das Volksbegehren "Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren" in insgesamt 57 Eintragungslokalen, davon 35 behindertengerecht, abgeben. Dies teilte Freitag die zuständige Magistratsabteilung MA 62 gegenüber der Rathauskorrespondenz mit.****

Die Eintragungslokale stehen dann bis zum 13. November zu folgenden Zeiten offen:

  • Dienstag, 6. November: 8 bis 18 Uhr
  • Mittwoch, 7. November: 8 bis 18 Uhr
  • Donnerstag, 8. November: 8 bis 20 Uhr
  • Freitag, 9. November: 8 bis 18 Uhr
  • Samstag, 10. November: 8 bis 13 Uhr
  • Sonntag, 11. November: 8 bis 13 Uhr
  • Montag, 12. November: 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag, 13. November: 8 bis 20 Uhr

Über das zuständige Eintragungslokal informieren Hauskundmachungen. In Wien sind gesamt 1.089.130 Personen stimmberechtigt, wobei diese Zahl 598.237 Wienerinnen (54,93 Prozent) und 490.893 Wiener (45,07 Prozent) umfasst.

Bis zum 10. November können am jeweiligen Magistratischen Bezirksamt Stimmkarten beantragt werden, um auch außerhalb des zuständigen Eintragungslokals teilnehmen zu können.

Die Stadt Wien hat auf www.wien.gv.at/ eine umfangreiche Information eingerichtet, wobei man unter www.wien.gv.at/ unter anderem auch den genauen Wortlaut des Volksbegehrens nachlesen kann. (Schluss) sl

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Stefan Leeb
    Tel.: 4000/81 853, Handy: 0664/22 09 132
    e-mail: les@gif.magwien.gv.at

(RK vom 02.11.2001)