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Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 69

 

Debatte ist geschlossen.

 

Wir kommen zur Abstimmung12.23.12. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Somit ist die Kenntnisnahme einstimmig beschlossen.

 

Mir liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP-Abgeordneten Dr Wolfgang Aigner und Ingrid Korosec vor betreffend Klärung und Aufarbeitung von Übergriffen und Misshandlungen in Pflegeeinrichtung und Spitälern der Stadt Wien. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Spitalwesen und Soziales verlangt. Ich bringe diesen Beschuss- und Resolutionsantrag zur Abstimmung. Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig beschlossen. Der Antrag wird an die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Spitalwesen übermittelt.

 

Ich möchte mich noch ganz herzlich bei den Volksanwältinnen und beim Volksanwalt, ebenso bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den umfassenden Bericht bedanken und dem gesamten Team der Volksanwaltschaft einen schönen Sommer wünschen.

 

12.24.52Wir kommen nun zu Postnummer 5. Diese betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Prostitution in Wien geregelt wird - Wiener Prostitutionsgesetz 2011. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

12.25.13

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden neuen Wiener Prostitutionsgesetz. Danke.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist somit eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Wolfgang Ulm. Ich erteile es ihm.

 

12.25.52

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Sehr verehrte Damen und Herren!

 

Die Debatte zur Novellierung des Prostitutionsgesetzes hat ja wahrlich geraume Zeit in Anspruch genommen. Ich habe bereits vor einem Jahr die Ziele definiert, die durch ein neues Prostitutionsgesetz erreicht werden sollten, und diese zehn Zielsetzungen haben sich bis heute nicht geändert. Es geht um höheren Anrainerschutz, keine Straßenprostitution in Wohn- und Erholungsgebieten, Sicherstellung der selbstständigen Berufsausübung durch die Prostituierten, Erschwerung von Zuhälterei und Menschenhandel, Unterbindung einer kriminellen Rotlichtszene, Verlagerung der Prostitution von der Straße in Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen, besserer Kontrollmöglichkeiten, höheren Gesundheitsschutz, mehr Rechtssicherheit, Rechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit und mehr Sicherheit in Wien. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Diese Zielsetzungen sind in weitem Unfang auch von den beiden anderen Oppositionsparteien getragen worden. Es wird allerdings kein einziges dieser Ziele mit der vorliegenden Novelle erreicht.

 

Denn was bringt uns das Gesetz tatsächlich? – Keine wirklich sichere Entflechtung von Straßenprostitution in Wohngebieten, mehr Straßenprostitution als bisher, keine Rechtssicherheit, keine Mitsprache der Anrainer, völlig unzureichende Mitsprache der Bezirksvertretungen und ein Abschieben der Verantwortung auf eine Bundesbehörde, nämlich die Polizei.

 

Warum erreichen wir die Entflechtung von Straßenprostitution im Wohngebiet nicht? – Das hat zwei Gründe. Erstens liegt es an der viel zu weichen Definition des Wohngebietes, weshalb sogar Gebiete wie der Rathausplatz von der Definition nicht umfasst sein können. Es ist so, dass die Definition so gewählt ist, dass sie nicht nur schwer verständlich ist, sondern dass man auch mit der Prostitution ganz nahe an die Wohngebiete herankommen kann. Und immer dort, wo es eine unklare Definition gibt, wird natürlich allenfalls auch unzulässige Prostitution stattfinden, einfach, weil man nicht weiß, dass sie dort verboten ist.

 

Der zweite Grund, warum ganz offensichtlich die Entflechtung nicht gelungen ist, liegt darin, dass ausdrücklich das Rechtsinstitut der Erlaubniszone vorgesehen worden ist. Diese Erlaubniszone wird sich nun nicht etwa irgendwo am Stadtrand befinden, wenn sie verordnet wird, sondern diese Erlaubniszone wird mitten in Wohngebieten sein, denn wäre sie nicht in Wohngebieten, dann müsste man sie nicht ausdrücklich im Gesetz vorsehen; außerhalb von Wohngebieten ist ja die Straßenprostitution sowieso vorgesehen.

 

Warum wird es mehr Straßenprostitution geben? – Es wird mehr Straßenprostitution geben, weil mehr Flächen zur Verfügung stehen und weil auch mehr Zeit dafür zur Verfügung steht. Mehr Flächen sind es deshalb, weil die 150-Meter-Schutzzonenregelung abgeschafft worden ist, und mehr Zeit, weil die Prostitution auch untertags ausgeübt werden kann. Das heißt, Prostitution wird sichtbarer, sie wird auffälliger, sie wird für Prostituierte aus dem Ausland auffälliger sein. Wien wird daher anziehend sein, um diese Tätigkeit auszuüben. Es ist damit zu rechnen oder zu befürchten jedenfalls, dass es mehr ausländische Prostituierte gibt, die diesen Markt annehmen wollen.

 

Die vornehmste Aufgabe eines jeden Gesetzes ist es, für Rechtssicherheit zu sorgen. Da kann man ruhig unterschiedlicher Meinung sein, wie man ein Thema regeln soll, aber nachher soll man wissen, wie es geregelt ist. Das weiß man bei diesem Gesetz nicht. Es ist ein Kardinalfehler und das Schlimmste, was man einem Gesetz überhaupt vorwerfen kann.

 

Der Rechtsunterworfene, die beteiligten Verkehrskreise, können mit diesem Gesetz nicht wissen, wo Straßenprostitution erlaubt ist und wo sie verboten ist. Es ist nicht so eindeutig, dass die Straßenprostitution in der Felberstraße verboten ist, es ist nicht so eindeutig, dass sie im Wiental verboten ist, es ist nicht so eindeutig, dass sie im 1. Bezirk verboten ist.

 

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