«  1  »

 

Landtag, 12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 71

 

Ihr Kollege Gudenus hat ja vorhin in der Aktuellen Stunde eine Leistungsbeurteilung nach Noten eingefordert. Wäre ich eine Lehrerin, würde ich sagen: Themenverfehlung, Nicht genügend, setzen.

 

Sie haben offensichtlich keine Ahnung, worum es in diesem Gesetz geht. Es geht nicht um die Schulbücher, es geht nicht um die Schulen, sondern es geht um die Kindertagesheime. Es geht darum, dass eine …(StR Johann Herzog: Man kann aber darüber reden!) – Sicher kann man darüber reden, aber ich muss es ja nicht gut finden, oder? (StR Johann Herzog: Wir dürfen reden, wir lassen es uns nicht verbieten!) – Ja, offensichtlich wissen Sie es nicht. Der Kollege Schock hat von den Schulen gesprochen – und nicht von den Kindertagesheimen – und Religionsbüchern und sonstigem Unsinn, den ich hier nicht wiedergeben werde. (Abg Mag Wolfgang Jung: Sie reden jetzt auch nicht von den Kinderbüchern!) – Von den Kinderbüchern? Nein, ich spreche nicht von den Kinderbüchern. Herr Jung, ich gratuliere, Sie haben es wirklich verstanden!

 

Zum Kindertagesheimgesetz und zur Änderung des Kindertagesheimgesetzes: In diesem Gesetz soll in § 9, der Qualitätskriterien regelt, die in den Kindertagesheimen festgelegt werden, auch das Mindestausmaß an bespielbarer Bodenfläche geändert werden, das bei der letzten Änderung des Kindertagesheimgesetzes mit 3 m² festgelegt wurde.

 

Es hat eine sehr lange Diskussion im Vorfeld gegeben, bis es zum Glück zu dieser Veränderung der bespielbaren Bodenflächenmaße gekommen ist. Es wurde auch damals schon in den Diskussionen erwähnt, dass jedes glückliche Huhn mehr Bewegungsraum hat, als damals in den Kindertagesheimen vorgesehen war. Wir sind unter anderem deswegen auch dafür gewesen, dass diese 3 m² in das Gesetz genommen werden, weil es notwendig ist, dass unsere Kinder genügend Platz in den Kindertagesheimen haben.

 

Es wurde dann auch in dem letzten Gesetz eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt, dass vor allem die Privaten und jene Kindertagesheimbetreiber, die nicht so schnell umstellen konnten, eine Möglichkeit haben, das auch zu machen beziehungsweise, damit sie keine wirtschaftlichen Nachteile haben.

 

Es ist uns klar, dass das nicht so schnell geht. Es war auch damals klar, dass das in drei Jahren wahrscheinlich nicht möglich sein wird und dass da Nachsichten erteilt werden müssen.

 

Das, was jetzt hier an Nachsicht geändert werden soll beziehungsweise, dass die 2 km-Regelung auf 1 km reduziert werden soll, ist wahrscheinlich noch immer notwendig, um auch denen die Möglichkeit zu geben, die diese räumlichen Erfordernisse noch nicht leisten konnten, das auch zu machen.

 

Ich möchte deswegen mit dem Kollegen Wutzlhofer einen Antrag einbringen, der besagt, dass wir in einer Übergangsfrist bis 31.12. bei Kindertagesheimen gemäß § 16 Abs 2 von dem in der Verordnung festzusetzenden Mindestausmaß an bespielbarer Bodenfläche Nachsicht erteilen, wenn im Umkreis von 1 km nicht genügend Betreuungsplätze in anderen Kindertagesheimen vorhanden sind.

 

Ich glaube, dass es in den 5 Jahren gelingen sollte, dass diese 3 m² Bodenfläche erreicht werden. Ich glaube auch, dass wir von dem Qualitätskriterium des genügenden Raumes für Kinder in den Kindertagesheimen nicht abrücken sollten, genauso wie wir von anderen Qualitätskriterien, die in dem Gesetz festgelegt sind, nicht abrücken sollten.

 

Es freut mich, dass es hier mit dieser 5-Jahres-Regelung eine Zustimmung der Sozialdemokratie gibt. Denn ich glaube schon, dass wir uns im Bezug auf die Qualität hier auf dem richtigen Weg befinden. Es freut mich natürlich, dass hier jetzt dem entsprochen wird, dass wir sagen: Okay, fünf Jahre geben wir noch, aber dann ist Schluss, dann soll wirklich genügend Platz für unsere Kinder in den Kindergärten gegeben sein. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Frau Abg Mag Anger-Koch.

 

Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Auch uns geht es hier um die Kinderbetreuung und die Qualität der Kinderbetreuung. Bezüglich der Novellierung, die zu dem Wiener Tagesheimgesetz heute hier beschlossen werden soll, haben wir einfach das Gefühl, dass eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung hier etwas konterkariert wird. Sie haben vor vier Jahren einen guten pädagogischen Standort für die Wiener Kinderbetreuungseinrichtung verordnet, das waren kleine Gruppen und strenge Mindestanforderungen bei den räumlichen Ausstattungen. Jetzt hat es irgendwie den Anschein, als wenn diese Regelungen ausgehöhlt werden. Meine Kollegin Smolik hat ja das Gesetz schon erläutert.

 

Wir wollen gerne einen Beschlussantrag betreffend die Streichungen der bestehenden Nachsichtsregelung im Wiener Kindertagesheimgesetz einbringen.

 

„Die Amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend, Information und Sport möge per Vorlage einer Novelle des Wiener Kindertagesheimgesetzes die derzeit bestehende Nachsichtsregelung, die im Wiener Kindertagesheimgesetz unter § 9 Abs 3 angeführt ist, ersatzlos streichen.

 

Des Weiteren möge sie durch eine Novellierung der rechtlich administrativen Landesbestimmungen die qualitativen Kriterien im Bereich der Kinderbetreuung, sprich, Größe der Betreuungsgruppen, räumliche Anforderungen, Anforderungen an das Betreuungspersonal weiter optimieren.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt." (Beifall bei der ÖVP.)

 

Die ÖVP ist der Meinung, dass wir einen vollkommen falschen Weg beschreiten. Wir wollen eine Qualitätssicherung, eine Qualitätssteigerung haben, und das soll auch intensiviert werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Wutzlhofer.

 

Abg Jürgen Wutzlhofer (Sozialdemokratische

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular