9.1 Sicherheit für alle
Sicherheit für Kund*innen und Berater*innen hat oberste Priorität. Im Notfall müssen alle entfluchtet werden können. Daher sollten Alarmanlagen nach dem Mehr-Sinne-Prinzip funktionieren und auch die Berater*innen selbst über Fluchtwege informiert sein. Die selbstständige Evakuierung über barrierefreie und klare Wegeführungen in den nächstgelegenen sicheren Brandabschnitt hat oberste Priorität.
Die vertikale Evakuierung ist aufwändiger und mit mehr Stress verbunden als die horizontale Evakuierung, das gilt besonders für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und anderen gesundheitlichen Problemen. Denn Sie sind dabei oft auf fremde Hilfe angewiesen.
INFO: Bei der vertikalen Evakuierung bewegen sich Menschen von einer Etage in eine andere Etage, um sich in Sicherheit zu bringen, meist durch die Benutzung von Treppenhäusern oder Aufzügen (sofern diese freigegeben sind).
Die Verlagerung von Menschen innerhalb desselben Stockwerks, weg von einer Gefahrenzone in einen sicheren Bereich, wird auch „horizontale Evakuierung“ genannt.
Im Idealfall können alle Personen ein Gebäude eigenständig, sicher und auf relativ kurzem Weg verlassen.