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1.4 Toolbox 1: Juristische Grundlagen

1. Einleitung

Hier finden Sie die wichtigsten juristischen Grundlagen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

UN-Behindertenrechtskonvention - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (pdf)

  • Ziel: Den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern
  • Verantwortlich für die Umsetzung: Bund, Länder und Gemeinden
  • Ratifiziert im Jahr 2008

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Gesamte Rechtsvorschrift)

  • Ziel: Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen vor unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung und Belästigung schützen
  • Geltungsbereich: Wirkungsbereich des Bundes und der Bereich des täglichen Lebens, also zum Beispiel der Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Arbeitswelt ist davon ausgenommen.
  • erfasst unmittelbare und mittelbare Diskriminierung und Belästigung für Betroffene und Angehörige
  • bei Diskriminierung und Belästigung: Schlichtungsverfahren vor Klage
  • seit 2006 in Kraft

Wiener Antidiskriminierungsgesetz (W-ADG)

Wiener Antidiskriminierungsgesetz (Gesamte Rechtsvorschrift)

  • Ziel: Menschen mit Behinderungen vor mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung, Belästigung schützen
  • Geltungsbereich: Angelegenheiten des Landes und der Gemeinde Wien
  • erfasst unmittelbare Diskriminierung, mittelbare Diskriminierung, Belästigung oder Viktimisierung 
  • bei Diskriminierung: Schlichtungsverfahren vor Klage
  • seit 2004 in Kraft