2.2 Die Digitale Agenda der Stadt Wien
wien.gv.at ist der zentrale Web-Auftritt der Stadt Wien. Es ist für viele Menschen der erste Berührungspunkt mit den digitalen Informationen und Services der Stadt.
Der Digitalen Agenda folgend sind Altersgerechtigkeit, Barrierefreiheit und Digitale Gerechtigkeit zentrale Merkmale des Web-Auftritts .
Das Handbuch wien.gv.at informiert über alles, was einen barrierefreien Web-Auftritt ausmacht: strategische Grundlagen, technische Anforderungen, verpflichtende Vorgaben, Informationen zur Bild- und Textsprache und konkrete redaktionelle Tipps
Das Handbuch ist für Fördernehmer*innen der Stadt ein leicht zugängliches Referenz- und Regelwerk.
In der Content Strategie für wien.gv.at, die ebenfalls im Handbuch zu finden ist, wird der Anspruch an die digitale Kommunikation der Stadt auf den Punkt gebracht:
„wien.gv.at ist für alle da. Egal ob jung oder alt, Akademiker*innen oder Pflichtschul-Absolvent*innen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit wenig Webkompetenz oder mit geringen Deutschkenntnissen. [..] Die Stadt muss sicherstellen, dass die Inhalte für alle leicht auffindbar und verständlich sind. Das erfordert eine klare Informationsarchitektur und Barrierefreiheit in Sprache und Technik.“
Die digitale Barrierefreiheit ist für verschiedene Zielgruppen essenziell und für alle Menschen eine Erleichterung.
TIPP: Falls sie dennoch auf der Webseite www.wien.gv.at Barrieren finden, können Sie diese online melden: Barrieren auf wien.at – Meldung
Richtlinien für die digitale Kommunikation
Das Internet ist für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Informationsquelle. Viele Menschen recherchieren vorab, welche Beratungsangebote (der Stadt Wien) es gibt und ob sie barrierefrei zugänglich sind.
Daher ist es zum Beispiel wichtig, auf der Webseite auch eine barrierefreie Anfahrtsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Für blinde Menschen ist eine textliche Beschreibung der Anreise essenziell.
Digitale Barrierefreiheit bezieht sich auf die redaktionelle Aufbereitung und auf die Bedienbarkeit. Die Kriterien für barrierefreie Webseiten sind in den „Web Content Accessibility Guidelines“ erfasst, den WCAG-Richtlinien.
- Für blinde und sehbehinderte Menschen müssen Navigationselemente, Texte, Bilder und andere Inhalte mittels Screenreader oder anderen assistiven Technologien (wie Audioscript) vorlesbar zur Verfügung stehen. Ein Screenreader ist eine Software, die auf den Browser oder digitale Dokumente zugreift und Inhalte vorliest oder in Brailleschrift umwandelt.
- Manche Menschen mit motorischen Einschränkungen, bedienen den Computer nur mit Tastatur oder speziellen Aus- und Eingabegeräten, zum Beispiel einer Tastatur für eine Hand, und für diese Hilfsmittel müssen Webseiten kompatibel sein.
- Gehörlose Menschen oder Menschen mit Höreinschränkung profitieren von der Untertitelung von Medien oder von Videos in Gebärdensprache.
- Eine verständliche Sprache ist unter anderem für Menschen mit Lernschwierigkeiten hilfreich. Aber auch Menschen mit nicht-deutscher Erstsprache profitieren von einfachen Formulierungen bzw. einer (leicht) verständlichen Sprache.
- Unübersichtliche und überladene Webseiten können Menschen mit psychischen Erkrankungen überfordern.
- Die Suchfunktion der Webseite muss leicht zu finden sein, die Ergebnisse müssen gut gegliedert sein.
Menschen haben unterschiedliche Kenntnisse über die Nutzung von digitalen Werkzeugen. Bedenken Sie dies in der Konzeption und Bewerbung Ihrer Angebote.