5.1 Bauliche Barrierefreiheit
Diese online-Ratgeberin richtet sich an Beratungsstellen der Stadt Wien wie auch an Beratungseinrichtungen in Wien generell. Wenn Sie eine Beratungseinrichtungen der Stadt Wien sind und/oder in einem Gebäude der Stadt Wien untergebracht sind, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle innerhalb der Stadt Wien.
Im folgenden Kapitel finden Sie Anregungen, wie bauliche Barrierefreiheit gestaltet werden kann. Die Anregungen und Tipps, die hier beschrieben sind, können als Denkanstöße verstanden werden, auch wenn nicht alle Maßnahmen (gleich) umsetzbar sind.
TIPP: Sinnvoll ist ein „Access Statement“, das den Ist-Zustand zur Barrierefreiheit oder zur fehlenden Barrierefreiheit beschreibt, damit sich die Kund*innen auf den Besuch individuell vorbereiten kann.
Wie im vorherigen Kapitel bereits ausführlich beschrieben, ist es für Menschen mit Behinderungen wichtig, sich nach dem Mehr-Sinne-Prinzip orientieren zu können – sowohl beim Eingang wie auch im Gebäude selbst. Das bedeutet, dass es visuelle Informationen auch akustisch und taktil geben sollte und umgekehrt. Das kommt blinden oder sehbehinderten Menschen, Menschen mit Hörbehinderungen und gehörlosen Menschen zugute.
Für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen ist es wichtig, dass alle Bereiche eines Gebäudes stufenlos erreichbar sind.
Vor allem bei großen weitläufigen Gebäuden ist es gut, Sitznischen anzubieten, oder sogenannte Buddys, die Menschen mit Behinderungen bei Bedarf helfen, den Weg zu finden.
In diesem Kapitel und der untenstehenden Checkliste sind einige Maßnahmen und Anregungen für einen barrierefreien Eingang, für Barrierefreiheit im Gebäude und einen barrierefreien Wartebereich angeführt.