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3.2 WMS-Leistungshöhe nach Leistungsart

3. Bedarfsgemeinschaften im Detail

Erläuterungen

Die angeführten Zahlen verstehen sich als durchschnittliche Leistungshöhe je Bedarfsgemeinschaft.

Ergänzungsleistung: Diese BG erhalten eine Leistung der WMS zusätzlich zu einem anderen Einkommen. Das Vorhandensein eines Einkommens bezieht sich auf die Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass nicht alle Mitglieder der BG ein persönliches Einkommen haben müssen.

Vollbezugsleistung: Diese BG erhalten eine Leistung der WMS als einziges Einkommen.

Dauerleistung: BG mit Ergänzungsleistung oder Vollbezug für dauerhaft arbeitsunfähige Personen bzw. Personen im gesetzlichen Pensionsalter. Die Ausschläge im April und Oktober ergeben sich aus den Sonderzahlungen, die Beziehenden dieser Leistungsart zweimal jährlich zustehen.

Leistungshöhen gesamt: Durchschnitt aller oben angeführten Einzelleistungen.

Zusätzlich zur Gesamtzahl der BG können mithilfe des Dropdown-Menüs die Haushaltskonstellationen dargestellt werden:

Alleinstehende: Allein oder in einer Wohngemeinschaft lebende volljährige Personen, die jeweils eine eigene BG bilden.

Alleinerziehende: Alleinerziehende Erwachsene mit Kind(ern).

Paar ohne Kinder: Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder eingetragene Partnerschaften ohne Kinder.

Paar mit Kindern: Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder eingetragene Partnerschaften mit Kind(ern).