6.2 Nicht wahlberechtigte junge Wiener*innen
Unter jungen Wiener*innen im Alter von 16 bis 24 Jahren ist der Anteil der Wahlberechtigten noch kleiner als in der Wiener Gesamtbevölkerung. Unter den insgesamt im Jahr 2025 in Wien lebenden 216.759 16- bis 24-jährigen Wiener*innen sind lediglich 57,6 % wahlberechtigt (124.822 Personen). 42,4 % der 16- bis 24-jährigen Wiener*innen sind vom Wahlrecht auf Bundes-, Landes-, oder Gemeindeebene ausgeschlossen (91.937 Personen).
Bemerkenswert ist zudem, dass die Zahl der nicht wahlberechtigten jungen Wiener*innen in der Stadt ungleich verteilt ist. Während in Hietzing (13. Wiener Gemeindebezirk) und Liesing (23. Wiener Gemeindebezirk) der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten in dieser Altersgruppe weniger als 30 % beträgt, ist in der Brigittenau (20. Wiener Gemeindebezirk), in Rudolfsheim-Fünfhaus (15. Wiener Gemeindebezirk) und in Favoriten (10. Wiener Gemeindebezirk) jeweils mehr als die Hälfte der 16- bis 24-Jährigen vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Der Anteil nicht wahlberechtigter Bürger*innen ist in der gesamten Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter (ab 16 Jahren) in allen Wiener Gemeindebezirken seit 2020 größer geworden.
Viele der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die nicht wahlberechtigt sind, wurden in Österreich geboren – nämlich 16,3 % der im Jahr 2025 in Wien nicht wahlberechtigten 16- bis 24-Jährigen. Das zeigt, dass viele junge Menschen trotz langjährigem Lebensmittelpunkt in Österreich von politischen Entscheidungen ausgeschlossen bleiben. Im Jahr 2025 sind 61,4 % der Kinder im Alter unter 16 Jahren, die nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen, in Österreich geboren (78.713 von 128.268 Kindern). Sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht geändert werden, ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren die Anzahl der nicht wahlberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterwachsen wird.