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5.2 Junge Wiener*innen in Beschäftigung

5. Junge Wiener*innen am Arbeitsmarkt

Grundsätzlich stehen die meisten Jugendlichen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil sie eine Schule besuchen oder sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Im Ausbildungspflichtgesetz (APflG) ist geregelt, dass Jugendliche, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten und die Schulpflicht vollendet haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine weiterführende Schule oder eine Berufsausbildung absolvieren müssen.

Für Jugendliche und junge Erwachsene ist der Weg ins Erwerbsleben eine zentrale Entwicklungsaufgabe, die insbesondere durch die aktuelle Wirtschaftslage nicht erleichtert wird. Die mittlerweile längste Rezession der Nachkriegszeit lässt auch den Arbeitsmarkt nicht unberührt. Während die allgemeine Arbeitslosenquote im März 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 8,5 % gestiegen ist, war sie unter Jugendlichen um 12 % höher als im März 2024. Jugendliche sind also besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen.

Wie Daten der Statistik Austria zum Erwerbsstatus von 15- bis 24-jährigen Wiener*innen zeigen, bleiben Mädchen und junge Frauen länger im Bildungssystem als Burschen und junge Männer. Diese drängen früher auf den Arbeitsmarkt. Zudem zeigt sich, dass Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei früher als Gleichaltrige mit österreichischer Staatsangehörigkeit ins Erwerbsleben eintreten. Während unter männlichen Jugendlichen mit österreichischer Staatsangehörigkeit 34,3 % erwerbstätig sind, sind es unter männlichen Jugendlichen mit einer Staatsangehörigkeit aus dem ehemaligen Jugoslawien 38,2 % und unter männlichen Jugendlichen mit Staatsangehörigkeit Türkei 40,8 %.

Bei weiblichen Jugendlichen im Alter von 15 bis 19 Jahren sind jeweils kleinere Anteile in diesem Alter erwerbstätig. Am kleinsten ist der Anteil unter weiblichen Jugendlichen mit einer Staatsangehörigkeit aus EU/EFTA-Staaten (23,2 %), gefolgt von weiblichen Jugendlichen mit österreichischer Staatsangehörigkeit (28,7 %). Unter weiblichen Jugendlichen mit Staatsangehörigkeit Türkei ist der Anteil höher (32,7 %) und unter weiblichen Jugendlichen mit einer Staatsangehörigkeit aus dem ehemaligen Jugoslawien ist der Anteil an Erwerbstätigen mit 34 % noch höher.

Bemerkenswert ist, dass sich in der älteren Alterskohorte (20- bis 24-Jährige) unter jungen Frauen die Verhältnisse verändern. Während unter Frauen dieser Altersgruppe mit österreichischer Staatsangehörigkeit 65 % erwerbstätig sind, sind es unter jungen Frauen mit einer Staatsangehörigkeit aus dem ehemaligen Jugoslawien mit 57,7 % weniger und unter jungen Frauen mit Staatsangehörigkeit Türkei mit 52,3 % noch weniger. Unter jungen Männern im Alter von 20 bis 24 Jahren sind hingegen kaum mehr Unterschiede hinsichtlich der Erwerbstätigkeit vorhanden (64,8 % unter Männern mit österreichischer Staatsangehörigkeit, 64,9 % unter Männern mit Staatsangehörigkeit Türkei und 65,5 % unter Männern mit einer Staatsangehörigkeit aus dem ehemaligen Jugoslawien).

Abb. 23: Erwerbsstatus 15- bis 24-jähriger Wiener*innen nach Alterskohorte und Staatsangehörigkeit (in Prozent) wie im Text beschrieben.

Abb. 23: Erwerbsstatus 15- bis 24-jähriger Wiener*innen nach Alterskohorte und Staatsangehörigkeit (in Prozent)

Wie auch eine vom Institut für Höhere Studien durchgeführte Studie zu Bildungsaspirationen junger Migrant*innen mit einer Staatsangehörigkeit aus Afghanistan, Syrien, der Russischen Föderation, der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien zeigt, erzielen junge Frauen aus jüngeren Zuwanderungsgruppen wie Afghanistan, Syrien und der Russischen Föderation höhere Bildungsabschlüsse als junge Männer aus diesen Ländern und besuchen öfter als diese mittlere und höhere (maturaführende) Schulen oder absolvieren danach ein Studium.

Die Studie zeigt, dass die im Vergleich höheren Bildungsabschlüsse weiblicher Migrantinnen aus Afghanistan, Syrien und der Russischen Föderation jedoch nicht mit einer höheren Aufnahme einer Erwerbstätigkeit einhergehen.

Um die Bildungs- und Beschäftigungssituation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen umfassender zu betrachten wird oftmals auch die NEET-Quote (Not in Education, Employment or Training) in den Blick genommen. Die NEET-Quote beschreibt den Anteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 24 Jahren, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich in keiner formalen Ausbildung befinden, an der Wohnbevölkerung (15 bis 24 Jahre). 2024 waren in Österreich 8,7 % der Personen zwischen 15 und 24 Jahren dieser Gruppe zuzurechnen – ein Anteil, der seit 2016 kontinuierlich sinkt und knapp unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Jugendliche mit Migrationshintergrund sind gefährdeter als Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Zudem sind Jugendliche mit Migrationshintergrund in erster Generation einem höheren Risiko ausgesetzt NEETs zu werden als Jugendliche mit Migrationshintergrund in zweiter Generation. Letztere haben ein höheres Risiko als Jugendliche und junge Erwachsene ohne Migrationshintergrund.

Unter Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten und im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen ist die NEET-Quote deutlich höher als in allen anderen Bevölkerungsgruppen (auch im Vergleich zu Burschen und jungen Männern mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten und im Ausland erworbenem Bildungsabschluss). Wie der Integrations- und Diversitätsmonitor 2023 zeigt, betrug die NEET-Quote unter Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten und im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen in den Jahren 2019 bis 2022 in Wien durchschnittlich 36 %.

Wie der Wiener Integrationsrat in seinem Statement zu Migrant*innen und Geflüchteten am Wiener Arbeitsmarkt festhält, sind die Gründe für die niedrigere Erwerbsbeteiligung von zugewanderten Frauen vielfältig. So spielen neben der Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen auch Faktoren wie die Anerkennung von Abschlüssen, sowie Dequalifizierung am Arbeitsmarkt eine große Rolle. Zudem würden sowohl internationale als auch österreichische Studien zeigen, dass Frauen am Arbeitsmarkt oft eine doppelte Diskriminierung als Frau und als Migrantin erfahren, insbesondere dann, wenn sie im Rahmen von Familienzusammenführungen oder humanitären Aufnahmeverfahren zugewandert sind.

Der Wiener Integrationsrat empfiehlt daher, die strukturellen Ursachen und individuellen Motive für die vergleichsweise niedrige Erwerbsbeteiligung von zugewanderten Frauen in Wien besser zu erforschen um darauf aufbauend Maßnahmen zur Förderung von Erwerbstätigkeit zu formulieren und zu implementieren.