2.5 Einbürgerungen in Wien
Im Jahr 2025 leben rund 72 % der 738.886 Wiener*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bereits fünf Jahre oder länger in Österreich (532.666 Personen), 53 % schon länger als zehn Jahre (391.594 Personen) (siehe 2.1). Diese Wiener*innen haben also schon seit längerem ihren Lebensmittelpunkt in Österreich. Kein*e Staatsbürger*in zu sein in dem Land, in dem man seinen oder ihren Lebensmittelpunkt hat, hat weitreichende Folgen für die gesellschaftliche und politische Inklusion. Erst die Einbürgerung garantiert die volle rechtliche Gleichstellung von Wiener*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Wie auch der Wiener Integrationsrat hervorhebt, sind Einbürgerungen im Interesse der Stadt.
Einbürgerungen sind wichtig, damit Menschen mit Migrationsbiografie, die bereits in die österreichische Gesellschaft integriert sind, Teilhabe auf allen Ebenen – insbesondere politische Inklusion und Gleichberechtigung – erfahren. Dies ist ein wichtiger Faktor für die Qualität der Demokratie in Wien. Waren im Jahr 2005 noch 17,7 % der Wiener*innen im wahlfähigen Alter (ab 16 Jahren) aufgrund einer fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen, sind es im Jahr 2025 bereits 35,6 %.
Im internationalen Vergleich verfügt Österreich über ein sehr restriktives Einbürgerungsrecht. Die Einbürgerung ist an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft, die nicht einfach zu erfüllen sind. Die Festlegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einbürgerung ist eine Kernkompetenz des Bundes, der Vollzug des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist Ländersache.
Parallel zu Verschärfungen der Einbürgerungskriterien im Staatsbürgerschaftsgesetz ist in den vergangenen 20 Jahren die Zahl der jährlichen Einbürgerungen in Wien drastisch gesunken. Erwarben im Jahr 2004 noch 16.354 Wiener*innen die österreichische Staatsbürgerschaft, waren es im Jahr 2024 nur noch 3.665 Wiener*innen. Auch im Vergleich zu den Jahren 2023 und 2022 ist die Zahl der Einbürgerungen in Wien zurückgegangen.
64 % der im Jahr 2024 in Wien eingebürgerten Personen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruchs verliehen, 5,3 % wurden aufgrund einer Ermessensentscheidung eingebürgert, und in 30,7 % der Fälle wurde die Staatsbürgerschaft auf Kinder oder Ehepartner*innen erstreckt.
31,1 % der im Jahr 2024 in Wien eingebürgerten Menschen (1.141 Personen) wurden bereits in Österreich geboren. Damit ist Österreich auch im Jahr 2024, so wie auch in den Jahren zuvor, das häufigste Geburtsland von in Wien neu eingebürgerten Personen.