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11.1 Allgemeines zur Transparenzdatenbank

11. Transparenzdatenbank

Die gebietskörperschaftenübergreifende Transparenzdatenbank (TDB) ist ein System, das dazu dient, Förderprogramme unterschiedlicher Fördergeber*innen auf Bundes-, Landes- und zum Teil auch Gemeindeebene (z.B. Villach, Graz) sowie die Zahlungen im Rahmen dieser Förderprogramme zusammenzufassen und aufzubereiten. Eine solche Übersicht wurde insbesondere aufgrund der als unübersichtlich betrachteten föderalistischen Förderlandschaft für erforderlich erachtet. Mit der TDB werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Information der Öffentlichkeit über das Angebot an staatlichen Förderungen und über die bezogenen Leistungen
  • Effizientere und missbrauchssicherere Förderabwicklung (Hilfestellung für Abwicklungsstellen bei der Überprüfung der Fördervoraussetzungen – z.B. Überprüfung von Doppelförderungen, Überprüfung des Einkommens)
  • Effizientere Steuerung des Angebots an staatlichen Förderungen durch Bereitstellung von Daten und Auswertungen für statistische, planerische und steuernde Zwecke

Die Länder haben sich im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 verpflichtet, die TDB zukünftig flächendeckend und weitgehend analog wie der Bund (mit einigen wenigen Ausnahmen) zu verwenden. Zur Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank wurde das Wr. FTG mit der TDB-Novelle 2025 (LGBl. für Wien Nr. 53/2025) novelliert. Nähere Informationen dazu finden sich im TDB-Leitfaden, der für Magistratsdienststellen im Intranet veröffentlicht ist.

Die TDB tritt nach außen hin als Transparenzportal in Erscheinung. Aufgrund der seit 1. September 2025 geltenden Veröffentlichungspflichten des § 40k TDBG 2012 werden Förderungen ab einer Höhe von EUR 1.500 am Transparenzportal veröffentlicht (ausgenommen sind Förderungen an Privatpersonen). Die TDB ist ein Register iSd § 16 IFG.