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7.1 Rechtliche Grundlagen

7. Informationsfreiheitsgesetz

Mit 1. September 2025 trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft, das seine verfassungsrechtliche Grundlage im ebenfalls neu geschaffenen Art 22a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) hat.

Konkret räumen die Regelungen rund um die Informationsfreiheit jede*r Bürger*in ein Grundrecht auf Zugang zu staatlichen Informationen ein. Zudem wird die Verwaltung verpflichtet, bestimmte Informationen zu veröffentlichen. Maßgeblich hiefür ist stets, dass der Informationsbegriff nach § 2 IFG erfüllt ist und es sich um Informationen handelt, die tatsächlich vorhanden und verfügbar sind.