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7.6 IFG und das Förderwesen

7. Informationsfreiheitsgesetz

Auch die im Förderwesen relevanten Rechtsgrundlagen haben im Zuge des IFG legistische Anpassungen erfahren. So wurde zur Anpassung der Wiener Rechtslage an die Informationsfreiheit eine Sammelgesetznovelle (Wiener Informationsfreiheitsanpassungsgesetz 2025) erarbeitet, die vom Wiener Landtag am 26. Juni 2025 beschlossen wurde, und wodurch unter anderem auch das Wiener Fördertransparenzgesetz im Hinblick auf das IFG novelliert wurde.

Das Förderwesen kann sowohl von der proaktiven als auch der antragsgebundenen Informationspflicht nach dem IFG betroffen sein.

Bei Förderungen stellt sich insbesondere im Hinblick auf eine proaktive Informationspflicht iSd § 4 IFG insbesondere die Frage, in welchen Fällen das Vorliegen eines allgemeinen Interesses bejaht werden kann. Ein allgemeines Interesse liegt jedenfalls bei Verträgen mit einem Wert von mindestens EUR 100.000 vor, wobei Förderzusagen und Förderangebote im Hinblick auf die proaktive Informationspflicht analog zu Förderverträgen zu behandeln sind.

Verträge mit einem Wert von weniger als EUR 100.000 sind nur dann proaktiv zu veröffentlichen, wenn eine Einzelfallprüfung ein allgemeines Interesse an der Veröffentlichung des gesamten Vertrages (der „Information“ nach § 2 IFG) ergibt. In diesem Fall ist der Vertrag jedenfalls unabhängig von zeitnah in der Transparenzdatenbank (einem Register nach § 16 IFG) veröffentlichten Beträgen oder einer späteren Veröffentlichung im Förderbericht im Informationsregister zu veröffentlichen.

Im Hinblick auf eine magistratsweit möglichst einheitliche Vorgehensweise bei der proaktiven Veröffentlichung wurde seitens der MA 5 – Bereichsleitung Förderwesen in Abstimmung mit der MDR – Bereichsleitung Informationsfreiheit und den Förderdienststellen ein Kurzleitfaden für die proaktive Veröffentlichung von Förderzusagen sowie ein einheitliches Muster-Formular für Förderzusagen (bzw. Förderangebote/Förderverträge) erarbeitet, worin auch die notwendige Schwärzung bestimmter sensibler Daten im Zuge einer proaktiven oder allenfalls auch antragsgebundenen Veröffentlichung vorgegeben wird. Diese sind auf der Intranetseite der MA 5 – Bereichsleitung Förderwesen veröffentlicht.