Förderhandbuch Startseite wien.gv.at
  • Seiten
    • Leicht verständliche Sprache
    • Domain Policy
  • Icons
    • Bitte nicht lärmen
    • Blaulicht
  • Templates
    • Parkpickerl
    • Public WLAN

10.3 Elektronische eigenhändige Unterschriften mit ID Austria (Elektronischer Identitätsnachweis - E-ID) oder primesign

10. E-Government

Falls Vorgänge tatsächlich gesetzlich eine handschriftliche Unterschrift erfordern, besteht die Möglichkeit, die Unterfertigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur vorzunehmen. Diese ist nach dem Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich – bis auf ein paar Ausnahmefälle – gleichgestellt.

Für die Möglichkeit, qualifizierte elektronische Signaturen zu erzeugen, kommen im Magistrat folgende Varianten in Betracht:

  1. Kostenlose Einrichtung der ID Austria
  2. Kostenpflichtige Lösung der MA 01 über primesign

Ad 1. ID Austria:

Für die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur kann die unterfertigende Person eine persönliche ID Austria einsetzen. Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung der ehemaligen Handysignatur und bietet noch mehr Möglichkeiten.

Die Registrierung der ID Austria kann nur über die Passbehörden durchgeführt werden. Zur Registrierung und im Weiteren zur Verwendung ist ein aktuelles Smartphone, das über einen Fingerabdrucksensor oder eine Gesichtserkennungsfunktion verfügt und auf dem eine relativ aktuelle Version eines Betriebssystems (Android oder iOS) installiert ist, erforderlich. Sofern keine Umstellung von der ehemaligen Handysignatur erfolgt, ist darüber hinaus ein aktuelles Passbild notwendig.

Die Verwendung der ID Austria erfolgt über eine App am Smartphone, wobei anzumerken ist, dass keine SMS – wie zu Zeiten der Handysignatur – versendet wird. Sofern man über kein Smartphone verfügt, besteht die Möglichkeit, die ID Austria mittels Mobiltelefons, das zum Empfang von SMS geeignet ist, in Verbindung mit einem physischen USB-Token (FIDO Sicherheitsschlüssel), zu verwenden.

Die ID Austria existiert in zwei Funktionsstufen. Zum einen jene mit Basisfunktionen (diese entspricht dem Funktionsumfang der ehemaligen Handysignatur) und zum anderen die vollwertige ID Austria. Letztere bietet weitere Funktionen, wie z.B. die Darstellung von behördlichen Ausweisen auf dem Smartphone (eAusweise).

Die ID Austria mit Basisfunktionen entstand ausschließlich durch die automatische Umstellung der Handysignatur und kann nicht mehr verlängert werden. Danach bleibt nur ein Umstieg auf die „vollwertige“ ID Austria.

Weitere Informationen zur ID Austria sind auf folgender Website zu finden: https://www.id-austria.gv.at

Ad 2. primesign:

Die MA 01 bietet kostenpflichtig über den Zertifizierungsdiensteanbieter primesign die Möglichkeit an, ein qualifiziertes elektronischen Zertifikat für die dienstliche Verwendung zu erhalten. Mit diesem qualifizierten elektronischen Zertifikat können qualifizierte elektronische Signaturen in PDF-Dokumente eingebracht werden. Damit besteht neben der ID Austria eine weitere Möglichkeit, elektronisch „handschriftlich“ zu unterschreiben.

Weitere Informationen sind auf der Intranetseite der MA 01 zu finden: https://www.intern.magwien.gv.at/web/m01/qps