2.1 Warum eine Überarbeitung?
Die Überarbeitung des Städtischen Energieeffizienz-Programms 2030 (SEP 2030) dient dazu, das Programm an die aktuellen politischen, rechtlichen und strategischen Rahmenbedingungen anzupassen und die Wirksamkeit der Maßnahmen auf Basis der bisherigen Erfahrungen zu stärken.
Anpassung an neue rechtliche und politische Rahmenbedingungen
Seit der letzten Fassung des SEP 2030 haben sich die energie- und klimapolitischen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene deutlich weiterentwickelt. Mit der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III, 2023) und der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, 2024) wurden ambitioniertere Ziele gesetzt und verbindliche Einsparverpflichtungen eingeführt, die eine Aktualisierung der lokalen Programme notwendig machen. Auch auf Bundesebene wurde das Energieeffizienzgesetz (EEffG, 2023) novelliert und die Zielwerte für den Endenergieverbrauch bis 2030 nachgeschärft. Das SEP 2030 reagiert auf diese Vorgaben und überführt sie in ein konsistentes städtisches Handlungskonzept.
Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Erfahrungen
Die Stadt Wien konnte in den vergangenen Jahren durch gezielte Maßnahmen und konsequente Umsetzung bereits erhebliche Fortschritte erzielen: Der Endenergieverbrauch pro Kopf wurde zwischen 2005 und 2023 um rund 33 Prozent reduziert – ein wesentlicher Schritt zur Erreichung der SEP 2030-Ziele. Diese Entwicklung ist jedoch auch durch externe Faktoren, wie konjunkturelle Veränderungen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und mehrere milde Winter beeinflusst worden. Um die Zielerreichung bis 2030 langfristig abzusichern, ist eine regelmäßige Überprüfung, Nachschärfung und Anpassung der Maßnahmen erforderlich.
Integration neuer strategischer Zielsetzungen der Stadt Wien
Mit der Überarbeitung des SEP 2030 stärkt die Stadt Wien ihre Vorreiter*innenrolle im Bereich Energieeffizienz und verankert die energieeffizienzbezogenen Zielsetzungen auf kommunaler Ebene. Das Programm steht in enger Verbindung mit der Smart Klima City Strategie Wien, dem Wiener Klimafahrplan und dem Wien-Plan (Stadtentwicklungsplan STEP 2035). Die Maßnahmen des SEP 2030 wurden so ausgerichtet, dass sie einen messbaren Beitrag zu den städtischen, nationalen und europäischen Energie- und Klimazielen leisten und Wiens internationale Vorbildfunktion weiter festigen.
Erweiterung und Aktualisierung des Maßnahmenkatalogs
Im Zuge der Überarbeitung wurde der bestehende Maßnahmenkatalog umfassend geprüft, ergänzt und aktualisiert. Abgeschlossene oder überholte Maßnahmen wurden gestrichen, neue Maßnahmen hinzugefügt und bestehende inhaltlich und methodisch weiterentwickelt. Dadurch bleibt das SEP 2030 ein dynamisches Steuerungsinstrument, das alle relevanten Handlungsfelder, von Gebäuden bis Mobilität über den produzierenden Bereich bis hin zu Verwaltung, Erzeugung und Monitoring abdeckt und eine kohärente Weiterentwicklung der Energieeffizienzpolitik der Stadt Wien gewährleistet.
Regelmäßige Aktualisierung der Maßnahmenbündel
Gemäß den Vorgaben des SEP 2030 sind die Maßnahmenbündel alle 5 Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren, um sie an neue rechtliche Rahmenbedingungen, technologische Entwicklungen und strategische Prioritäten der Stadt Wien anzupassen. Diese periodische Aktualisierung stellt sicher, dass das Programm auch langfristig wirksam bleibt, neue Impulse aufnehmen kann und flexibel auf geänderte Anforderungen der Energie- und Klimapolitik reagiert.