Im Folgenden werden ausschließlich Maßnahmen und Instrumente im Kompetenzbereich der Stadt beziehungsweise des Landes Wien betrachtet. Der Fokus für die Umsetzung liegt auf den nächsten fünf Jahren bis 2030.
Generell soll mit dem SEP 2030 der Boden für die bestmögliche Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen aufbereitet werden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird dabei wesentlich von fördernden Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene abhängen.
Die Maßnahmen wurden zu 23 Maßnahmenpaketen gebündelt und entlang der wichtigsten energieverbrauchenden Sektoren gegliedert:
- Kapitel 4.1 behandelt städtische Maßnahmen zur Reduktion der Verbräuche im Verkehrssektor, dem quantitativ wichtigsten Verbrauchssektor (Handlungsfeld Mobilität).
- Kapitel 4.2 adressiert den zweitgrößten Verbrauchssektor, die Gebäude, und davon insbesondere die Verbräuche der Wohn- und Dienstleistungsgebäude (Handlungsfeld Gebäude).
- Im Kapitel 4.3 wird der Energieverbrauch des produzierenden Bereichs (Güterproduktion) von Industrie und Klein- und Mittelunternehmen (KMU) adressiert (Handlungsfeld produzierender Bereich).
In Kapitel 4.4 werden Effizienzsteigerungsmöglichkeiten bei der Erzeugung und Verteilung der leitungsgebundenen Endenergieträger adressiert (Handlungsfeld Erzeugung und Verteilung).
- Im Kapitel 4.5 finden sich Maßnahmen, die entweder mehrere Sektoren gleichermaßen betreffen oder quer zur gewählten sektoralen Struktur stehen, wie zum Beispiel bewusstseinsbildende Maßnahmen, Möglichkeiten zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie begleitende Forschungsaktivitäten (Handlungsfeld sektorübergreifende Maßnahmen).
Kapitel 4.6 fasst jene Maßnahmen zusammen, die den eigenen Wirkungsbereich des Magistrats betreffen (Handlungsfeld Magistrat).
- Kapitel 4.7 adressiert die zur Umsetzung und Monitoring des SEP 2030 notwendigen Maßnahmen (Handlungsfeld Umsetzung und Monitoring).
Die Maßnahmenbündel sind im Tabellenformat beschrieben. Jede Maßnahme wird mit einem kurzen Text und den zuständigen Stellen beschrieben sowie grob bezüglich der benötigten Ressourcen und der Umsetzungsfrist eingestuft:
- Bei den zuständigen Stellen ist die federführende Abteilung vorangestellt, mitwirkende Stellen sind in Klammer und in numerisch aufsteigender Reihenfolge angeführt.
Der erforderliche ressourcenrelevante Aufwand wird von < bis <<< gestuft, wobei < ausschließlich magistratsinternen Personalaufwand bedeutet und ab << zusätzliche Budgetmittel erforderlich sind.
Die Umsetzungsfrist wird eingeteilt in kurz- und mittelfristig (kf und mf) und bezieht sich auf die Initiierung der Maßnahme, wobei kurzfristig bedeutet, dass die Maßnahme entweder ohne legistische Änderungen umgesetzt werden kann oder es sich um die Fortführung einer bestehenden Maßnahme handelt. Die Einstufung der Umsetzungsfrist trifft keine Aussage über die Dauer der Maßnahmen.
Das Energieeinsparpotenzial, gestuft von ! bis !!!, wird nur pro Maßnahmenbündel angegeben. Wechselwirkungen zwischen Maßnahmenbündeln sind nicht berücksichtigt.
Überblick über die Kategorien und Abstufungen für die Maßnahmenbewertung
|
Faktor |
Abstufungen |
||
|---|---|---|---|
|
Energiesparpotenzial |
! mittel/ indirekt |
!! hoch |
!!! sehr hoch |
|
Aufwand |
< nur Personalaufwand im Magistrat |
<< Personalaufwand+ |
<< < Personalaufwand+ |
|
Umsetzungshorizont |
kf kurzfristig |
kf-mf kurz- mittelfristig |
mf mittelfristig |
|
Umsetzungspriorität |
3 mittel |
2 hoch |
1 sehr hoch |