7.2 Status quo der Wiener Maßnahmen
Für diesen Punkt gilt, dass es sich um Beispiele handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben:
Die Stadt Wien setzt auf mehreren Ebenen Maßnahmen gegen Diskriminierung im Wohnbereich, der in der eigenen Zuständigkeit liegt, um:
- Regelmäßige Sensibilisierung, Schulungs- und Fortbildungsaktivitäten für Mitarbeiter*innen (Schwerpunkt Diversität, Mitarbeiterschulungen, Verhaltenskodex).
- Konsequente Reaktionen auf und Sanktionen gegen rassistisches Verhalten von Mieter*innen im kommunalen Wohnbau (Klassifizierung als unleidliches Verhalten, mögliche Kündigung, rasche Entfernung und Anzeigen rassistischer Graffitis).
- Unterstützung für und Beratung von u.a. von rassistischer Diskriminierung am privaten Wohnungsmarkt betroffener Menschen (MieterHilfe, Wohnberatung Wien, finanzielle Unterstützungen).
- Förderung sozialer Durchmischung und Verhinderung von Segregation durch transparente Vergabeprozesse im kommunalen und geförderten Wohnbau.
- Konfliktvermittlung und Gemeinwesenarbeit im kommunalen Wohnbau, um Diskriminierung vorzubeugen und gemeinschaftliche Lösungen zu finden.
Diese Maßnahmen zeigen ein deutliches Engagement für Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung und soziale Gerechtigkeit im Wiener Wohnungswesen. Dennoch gibt es bei der Wohnversorgung vor allem neu zugewanderter, geflüchteter Wiener*innen und im täglichen Zusammenleben zahlreiche Herausforderungen, denen mit verstärkten Maßnahmen und Ressourcen begegnet werden muss.