5.2 PV-Förderungen
Wie Wien Photovoltaik fördert
PV-Förderungen haben in Wien eine lange Tradition: Seit 2005 fördert die Stadt Wien die Errichtung von PV- und Speicheranlagen im Rahmen des Ökostromfonds. Die Förderrichtlinie der Wiener Landesförderung beruht auf den Grundsätzen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Union. Sie regelt, dass bestimmte staatliche Fördermaßnahmen von den Mitgliedstaaten ohne weitere Genehmigung durch die Europäische Kommission umgesetzt werden können.
Ein zentrales Element ist dabei, dass der Förderantrag immer im Voraus, das heißt vor Beginn der Arbeiten (Bestellung, Beauftragung und/oder Errichtung), gestellt werden muss. In der Förderrichtlinie ist auch geregelt, dass die maximale Fördersumme nicht mehr als 30 Prozent der förderfähigen Kosten betragen darf. Anders als beispielsweise die Förderungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) des Bundes fördert die Stadt Wien mit pauschalen Fördersätzen, die mit steigender Anlagengröße geringer werden. Der Vorteil dabei ist, dass die Antragsteller*innen bereits im Vorfeld die Fördersumme kalkulieren können, was eine wichtige Entscheidungsgrundlage für viele PV-Projekte darstellt.
Grundsätzlich müssen sich Antragsteller*innen im Vorfeld entscheiden, ob sie eine Förderung der Stadt Wien oder eine Bundesförderung in Anspruch nehmen wollen. Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit Förderungen des Klima- und Energiefonds oder mit Förderungen nach dem EAG ist nicht möglich.
Bis 2024 setzte die Wiener PV-Förderung immer dann aus, wenn ein Bundes-Fördercall aktiv war. Antragsteller*innen mussten also überprüfen, ob sie eine PV-Förderung der Stadt beantragen können oder einen Förderantrag für eine Bundesförderung einreichen müssen.
Die Abwicklung der Wiener Landesförderung erfolgt durch die Kommunalcredit Public Consulting GmbH (KPC) im Auftrag der Abteilung Energieplanung.
Die Wiener Förder-Offensive
Unter dem Motto „Wien setzt eins drauf!“ hat die Stadt Wien Anfang 2024 eine große Förder-Offensive gestartet. Dafür wurde das Förderbudget der Stadt auf 15 Millionen Euro pro Jahr erhöht und neue Förderschwerpunkte gesetzt.
Ziel war es, ein Förderportfolio zu schaffen, das sowohl unterschiedliche Zielgruppen anspricht als auch wenig genutzte Potenzialflächen aktiviert. Zu den wichtigsten Neuerungen zählten die Anhebung der förderfähigen Anlagenobergrenze von 500 kWp auf 1.000 kWp und die Förderung für Anlagenerweiterungen für all jene, die bereits eine Anlage in Betrieb haben.
Damit das Flächenpotenzial im mehrgeschoßigen Wohnbau besser genutzt wird, wurden die Fördersätze für die oftmals komplizierte und herausfordernde Errichtung von PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten im Vergleich zur Standardförderung Anfang 2024 verdoppelt. Zusätzlich wurde die PV-Flugdachförderung verlängert und die maximale Fördersumme bei der PV-Gründachförderung erhöht.
Gleichzeitig wurden wesentliche Erleichterungen bei der Fördereinreichung umgesetzt.
Als einziges Bundesland hat Wien weiterhin PV- und Speicheranlagen gefördert, die im Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. März 2025 als finanzpolitische Maßnahme des Bundes von der Umsatzsteuer befreit waren. Die Stadt Wien hat also, zusätzlich zur Streichung der Umsatzsteuer für PV- und Speicheranlagen Anlagen durch den Bund, PV-Anlagen von Privatpersonen bis 35 kWp weiterhin gefördert.
Dieses umfangreiche Förderpaket und die Erleichterungen bei der Fördereinreichung haben in Wien ab 2024 zu einem enormen Anstieg der Förderanträge geführt und den PV-Ausbau vorangetrieben.
Die Auswertung der einzelnen Förderschienen zeigt einen sprunghaften Anstieg der privaten PV- und Speicheranlagen, der darauf zurückzuführen ist, dass die Stadt Wien, trotz der temporären Umsatzsteuerbefreiung des Bundes, als einziges Bundesland auch weiterhin kleinere PV- und Speicheranlagen gefördert hat. Besonders erfreulich war der erfolgreiche Start der neuen Förderung für PV-Anlagen auf Mehrgeschoßwohnbauten: Bereits im ersten Förderjahr 2024 wurden 367 Förderanträge mit einer Gesamtleistung von 5,2 MWp genehmigt.
2025: Förder-Boom auf dem Höchststand
Das Förderjahr 2025 war besonders: Erstmals in der 20-jährigen Fördergeschichte der Stadt Wien waren die budgetären Fördermittel bereits Mitte des Jahres ausgeschöpft und die Möglichkeit zur Antragstellung musste mit 6. Juni 2025 gestoppt werden. Im Zeitraum von Jänner 2025 bis 6. Juni 2025 wurden insgesamt 4.644 neue Förderanträge zur Wiener Landesförderung gestellt.
Der deutliche Anstieg der Förderfälle 2024 und 2025 brachte auch einen Anstieg der geförderten Leistung und vor allem der eingesetzten Fördermittel mit sich.
|
2023 |
2024 |
2025 |
|
|---|---|---|---|
|
Förderfälle insgesamt |
628 |
3.520 |
4.644 |
|
Geförderte PV-Leistung in MWp |
27,6 |
47,6 |
70,2 |
|
Geförderte Speicherleistung in MWh |
1,7 |
13,9 |
23,3 |
|
Vergebene Fördermittel in Millionen EUR |
8 |
13,9 |
18,7 |
Auffällig war dabei, dass die Nachfrage nach Stromspeichern enorm gestiegen ist: Bei Privatpersonen betrug der Anstieg über 32 Prozent und bei Betrieben sogar mehr als 170 Prozent. Die 2024 neu eingeführte Fördermöglichkeit für die Erweiterung bestehender PV-Anlagen wurde gut angenommen. Wiener Betriebe konnten so ihre Sonnenstrom-Leistung um durchschnittlich 123,4 kWp erhöhen. Beachtlich ist, dass auch die Durchschnittsleistung von Anlagen im Mehrgeschoßwohnbau deutlich gestiegen ist: von 13,1 kWp im Jahr 2024 auf 20,8 kWp im Jahr 2025.