Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2013Ausgegeben am 7. November 201344. Stück
44. Verordnung: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsverordnung Landeskultur

44.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung und die Geschäftsordnung der Einigungskommission und der Obereinigungskommission sowie die Verordnung betreffend den Vorgang bei der Verpachtung von Gemeindejagden durch öffentliche Versteigerung geändert werden
(Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsverordnung Landeskultur)

Artikel I
Änderung der Verordnung über die Errichtung und die Geschäftsordnung der
Einigungskommission und der Obereinigungskommission

Auf Grund der §§ 227 bis 231 der Wiener Landarbeitsordnung 1990 – Wr. LAO 1990, LGBl. für Wien Nr. 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 34/2013, wird die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Errichtung und die Geschäftsordnung der Einigungskommission und der Obereinigungskommission, LGBl. für Wien Nr. 40/1949, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 52/1949, wie folgt geändert:

In § 12 Abs. 1 lit. i entfällt die Wortfolge „ ,sowie die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Bescheide der Einigungskommission“.

Artikel II
Änderung der Verordnung betreffend den Vorgang bei der Verpachtung von Gemeindejagden durch öffentliche Versteigerung

Auf Grund des § 27 Abs. 1 und des § 28 Abs. 2 des Wiener Jagdgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 6/1948, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 34/2013, wird die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Vorgang bei der Verpachtung von Gemeindejagden durch öffentliche Versteigerung, LGBl. für Wien Nr. 1/1954, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 64/2000, wie folgt geändert:

Im Anhang Muster A Z 6 wird das Wort „Berufungsverfahren“ durch das Wort „Beschwerdeverfahren“ ersetzt.

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl


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