Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2012Ausgegeben am 12. Oktober 201259. Stück
59. Kundmachung:Gebühren für die Inanspruchnahme des Vergabekontrollsenates gemäß § 18 Abs. 6 WVRG 2007

59.
Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Vergabekontrollsenates gemäß § 18 Abs. 6 WVRG 2007

Gemäß § 18 Abs. 6 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 (WVRG 2007), Landesgesetzblatt für Wien Nr. 65/2006, zuletzt geändert durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt für Wien Nr. 10/2012, werden folgende Gebühren für die Inanspruchnahme des Vergabekontrollsenates gemäß § 18 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 kundgemacht:

Direktvergaben
224 €
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge
447 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
335 €
Geistige Dienstleistungen
391 €
Nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge
671 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
391 €
Sonstige Verfahren im Unterschwellenbereich (unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 2)

Bauaufträge
2 794 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
894 €
Sonstige Verfahren im Oberschwellenbereich

Bauaufträge
5 588 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
1 788 €

Der Landeshauptmann:
Häupl


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