Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2012Ausgegeben am 5. Oktober 201255. Stück
55. Verordnung:Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf die Bundespolizeidirektion Wien; Änderung

55.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, womit die Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf die Bundespolizeidirektion Wien übertragen wird, geändert wird

Auf Grund des § 112 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien, LGBl. für Wien Nr. 28/1968, in der Fassung des Gesetzes vom 1. September 2009, LGBl. für Wien Nr. 37/2009, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Wiener Landesregierung, womit die Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf die Bundespolizeidirektion Wien übertragen wird, LGBl. für Wien Nr. 11/1966, wird wie folgt geändert:

Im Titel und im Text wird der Begriff „Bundespolizeidirektion“ jeweils durch den Begriff „Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl


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