Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2011Ausgegeben am 3. Oktober 201127. Stück
27. Verordnung:Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche); Änderung

27.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) geändert wird

Auf Grund des § 51 Abs. 6 in Verbindung mit Art. Va der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 46/2010, wird verordnet:

Artikel I
Die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche), LGBl. für Wien Nr. 33/1949, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 31/2009, wird wie folgt geändert:

§ 1 lautet:
§ 1. Der Einheitssatz des Anliegerbeitrages wird mit EUR 31,89 festgesetzt.“

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl


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