Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2010Ausgegeben am 13. August 201035. Stück
35. Verordnung:Wiener Krankenanstaltenplan

35.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan 2010 (WKAP 2010) erlassen wird

Gemäß § 5a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 56/2009, wird verordnet:

Wiener Krankenanstaltenplan 2010 (WKAP 2010)

§ 1
Geltungsbereich

(1) Der dieser Verordnung als Anlage angeschlossene Wiener Krankenanstaltenplan 2010 (WKAP 2010) gilt für Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987).
(2) Hinsichtlich Nicht-Fondskrankenanstalten stellt der WKAP 2010 eine Empfehlung dar.
(3) Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) 2008 in der Fassung vom 6. März 2009 vorgesehenen Qualitätskriterien sind für Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987) verbindlich.

§ 2
Planungsgebiet

Das Planungsgebiet des WKAP 2010 umfasst die Katasterfläche von Wien, wobei bestehende Wechselbeziehungen mit dem Umland von Wien in der Planung berücksichtigt sind.

§ 3
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

§ 4
Außer-Kraft-Treten
Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan 2006 (WKAP 2006) erlassen wird, LGBl. für Wien Nr. 30/2006, außer Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl

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Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe „ÖkoKauf Wien“.
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Anlage
zur Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan 2010 (WKAP 2010)
erlassen wird

Inhaltsübersicht

Abschnitt I: Zielvorstellungen und Gegenstand der Planung
1. Zielvorstellungen und Grundsätze
2. von der Planung umfasste Krankenanstalten
3. Planungsgebiet und regionale Versorgungswirkung
4. Inhalt der Planung

Abschnitt II: Leistungsangebotsplanung
1. Umfang der Leistungsangebotsplanung
2. Zielplanung 2015
3. Qualitätskriterien
ANHÄNGE
Anhang A: Tabellen Zielplanung 2015
Anhang B: Begriffsbestimmungen
Abkürzungs- und Legendenblatt

Abschnitt I

Zielvorstellungen und Gegenstand der Planung

1. ZIELVORSTELLUNGEN UND GRUNDSÄTZE
Der Wiener Krankenanstaltenplan 2010 (WKAP 2010) baut auf folgenden Zielvorstellungen und Grundsätzen auf:
a) Die stationäre Akutversorgung soll durch leistungsfähige, bedarfsgerechte und in ihrem Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte Krankenanstalten sichergestellt werden.
b) Die Akutkrankenanstalten sollen eine möglichst gleichmäßige und bestmöglich erreichbare, aber auch wirtschaftlich und medizinisch sinnvolle Versorgung der Bevölkerung gewährleisten.
c) Die von der Planung umfassten Krankenanstalten sollen durch Verlagerung von Leistungen in den ambulanten (spitalsambulanter und niedergelassener Bereich sowie selbstständige Ambulatorien) und rehabilitativen Bereich nachhaltig entlastet, die Krankenhaushäufigkeit und Belagsdauer auf das medizinisch notwendige Maß minimiert werden. Eine Verlagerung von Leistungen zwischen den oben genannten Teilbereichen ist dann anzustreben, wenn diese Leistungen bei zumindest gleicher Qualität in einem anderen Bereich volkswirtschaftlich günstiger erbracht werden können. Allfällige Leistungsverschiebungen in den ambulanten Bereich sind mit den Sozialversicherungsträgern abzustimmen.
d) Bei der Errichtung und Vorhaltung von Fachabteilungen und Departments sind die definierten Mindestbettenzahlen zu berücksichtigen; von diesen kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgegangen werden; die abgestufte Versorgung durch Akutkrankenanstalten soll nicht durch die Ausweitung der Konsiliararzttätigkeit unterlaufen werden.
e) Im Interesse der medizinischen Qualitätssicherung und der wirtschaftlichen Führung der Krankenanstalten soll daher eine Beschränkung der Konsiliararzttätigkeit auf die Intentionen des § 3 Wr. KAG (Ergänzungs- und Hilfsfunktionen bei zusätzlicher Diagnose und Therapie bereits stationär versorgter Patientinnen und Patienten) erfolgen, soweit dies unter Schonung wohlerworbener Rechte möglich ist.
f) Einrichtungen für Psychiatrie (PSY), Akutgeriatrie/Remobilisation (AG/R), Palliativmedizin (PAL) und für Psychosomatik (PSO) sollen dezentral in Krankenanstalten auf- bzw. ausgebaut werden; bei der Einrichtung dieser Strukturen sind die vorgesehenen Strukturqualitätskriterien einzuhalten.
g) Tageskliniken sollen nur an Standorten von bzw. im organisatorischen Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden Abteilungen und/oder Departments der betreffenden Fachrichtung und unter Beschränkung des medizinischen Leistungsangebotes eingerichtet werden. Bei der Einrichtung von Tageskliniken sind die vorgesehenen Strukturqualitätskriterien einzuhalten.
h) Die Kooperation von Krankenanstalten zur Verbesserung des Leistungsangebotes und der Auslastung sowie zur Realisierung medizinischer und ökonomischer Synergieeffekte soll gefördert werden. Kooperationen umfassen unter anderem Zusammenschlüsse von einzelnen Abteilungen oder ganzen Krankenanstalten.
i) Die Kooperation zwischen dem intra- und dem extramuralen Sektor soll zur besseren gemeinsamen Ressourcennutzung bei gleichzeitiger Vermeidung additiver, regional paralleler Leistungsangebote gefördert werden. Entsprechende Konzepte sind im Rahmen von Pilotprojekten zu erproben bzw. zu evaluieren.
j) Für unwirtschaftliche Krankenanstalten, insbesondere mit im Verhältnis zur Betriebsgröße geringen Fallzahlen und unzureichender Versorgungswirksamkeit sind in der Planung Konzepte zur Umwidmung in alternative Versorgungsformen zu entwickeln; dabei sollen auch neue Modelle (z.B. dislozierte Tageskliniken und Ambulanzen, Kurzzeitpflegestationen, Gesundheitszentren mit Informations-, Koordinations- und Schnittstellenfunktion) in die Überlegungen einbezogen werden.
Bei der Weiterentwicklung der Akutkrankenanstalten gelten die nachstehend angeführten Planungsrichtwerte als Orientierungsgrößen. Die fachrichtungsspezifisch festgelegten Erreichbarkeitswerte, Mindestabteilungsgrößen und Richtintervalle zu den Bettenmessziffern (BMZ) dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen über- bzw. unterschritten werden. Die Bettenmessziffern und die Mindestbettenanzahl für Akutgeriatrie/Remobilisation, Palliativmedizin und Psychosomatik stellen Orientierungswerte dar.

Planungsrichtwerte – Normalpflege- und Intensivbereiche (Planungshorizont 2010)
Fachrichtung/Fachbereich
Err. (Min.)
BMZmin
BMZmax
BMZ2004
MBZ
Intensivbereiche (INT)
30
0,15
0,25
0,26
 6
Kinder- und Jugendheilkunde (KI)
45
0,17
0,28
0,27
20
Kinder- und Jugendchirurgie (KCH)
*)
0,04
0,06
0,05
25
Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP)
60
0,06
0,10
0,02
30
Chirurgie (CH)
30
0,53
0,88
0,98
30
Neurochirurgie (NC)
60
0,06
0,09
0,06
30
Innere Medizin (IM)
30
1,21
2,01
1,70
30
Gynäkologie und Geburtshilfe (GGH)
30
0,25
0,41
0,52
25
Neurologie (NEU)
45
0,20
0,33
0,29
30
Neurologische Akut-Nachbehandlung/
Stufe B (NEU-ANB/B)
90
0,03
0,05
*)  
 3
Neurologische Akut-Nachbehandlung/
Stufe C (NEU-ANB/C)
90
0,09
0,15
*)  
 8
Psychiatrie (PSY)
60
0,30
0,50
0,56
30
Dermatologie (DER)
90
0,06
0,10
0,11
30
Augenheilkunde (AU)
45
0,07
0,12
0,14
25
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO)
45
0,09
0,15
0,17
25
Urologie (URO)
45
0,11
0,18
0,18
25
Plastische Chirurgie (PCH)
*)
*)
*)
0,03
15
Pulmologie (PUL)
*)
0,11
0,17
0,15
30
Orthopädie und orthopädische
Chirurgie (OR)
45
0,27
0,45
0,28
30
Unfallchirurgie (UC)
30
0,30
0,50
0,50
20
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG)
*)
*)
*)
0,03
15
Strahlentherapie-Radioonkologie (STR)
90
*)
*)
0,03
*)
Nuklearmedizinische Therapie (NUKT)
*)
*)
*)
0,01
*)
Psychosomatik/Erwachsene (PSOE)
90
0,05
0,08
*)
12
Psychosomatik/Säuglinge, Kinder und Jugendliche (PSOK)
90
0,02
0,03
*)
 6
Akutgeriatrie/Remobilisation (AG/R)
45
0,34
0,56
0,10
24
Remobilisation/Nachsorge (RNS)
*)
*)
*)
*)
*)
Palliativmedizin (PAL)
60
0,05
0,06
0,02
 8
Gemischter Belag (GEM)
*)
*)
*)
0,30
*)
Summe
*)
4,57
7,62
6,76
*)

Legende:
Err. (Min.) = Erreichbarkeitsfrist in Minuten (zu erfüllen für 90 % der Wohnbevölkerung)
BMZ = Bettenmessziffer (systemisierte Akutbetten in FKA, UKH und SAN pro 1.000 Einwohner)
BMZmin = untere Grenze des BMZ-Soll-Intervalls, das von BMZmin und BMZmax begrenzt wird
BMZmax = obere Grenze des BMZ-Soll-Intervalls, das von BMZmin und BMZmax begrenzt wird
BMZ2004 = BMZ in Akut-KA im Jahr 2004 gemäß Bettenbericht des BMGF
MBZ = Mindestbettenanzahl (ausgenommen Sonderregelungen für reduzierte Organisationsformen)
* = Angaben nicht sinnvoll bzw. nicht verfügbar
Anm.: BMZmin wurde unter Annahme bereits realisierter ambulanter Auslagerungspotenziale bzw. in Anlehnung an internationale Vergleiche festgelegt.
Anmerkungen zu den Fachrichtungen/Fachbereichen:
– INT: Intensivbereiche aller Fachrichtungen zusammengefasst; Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren, Anzahl an INT-Betten in Abhängigkeit von der Fächerstruktur der betreffenden KA individuell festzulegen.
MBZ für Überwachungsbereiche: 4.
– KJP: Künftighin in eigenständigem Sonderfach organisiert; BMZ inkl. kinderneurologische Versorgung; Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren und in Verbindung mit der Erarbeitung von Kapitel 3.3.3 zu evaluieren.
– IM bzw. AG/R / RNS: Der überwiegende Teil der Betten für AG/R bzw. RNS ist durch Umwidmung von IM-Akutbetten zu realisieren.
– NEU: Bettenaufbau für NEU-ANB zumindest zum Teil durch Umwidmung von NEU-Betten zu realisieren.
– PSY: BMZ nur nach vollständigem Ausbau ambulanter und komplementärer Einrichtungen vertretbar; BMZmin und BMZmax inkl. akuter Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen (akuter Entzug), jedoch exkl. langfristiger Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen (Planungsrichtwert für diesen Bereich: 0,16 Behandlungsplätze pro 1.000 Einw., davon 0,04/1.000 für Abhängigkeit von illegalen Drogen und 0,12/1.000 für alkohol-, medikamenten- und substanzungebundene Abhängigkeitserkrankungen; Anwendung dieses Planungsrichtwerts unter Berücksichtigung einer interdisziplinären Sichtweise und regionaler Gegebenheiten unter Einbeziehung der Bereiche Krankenanstalten, extramurale Versorgung und Sozialbereich.
– UC, PCH, MKG, PUL: Evtl. als Department zu führen.
– OR/UC: Künftig gemeinsame Analyse/Planung UC/OR anzustreben.
– MKG: MKG und Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZMK) entsprechend Bettenbericht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter MKG zusammengefasst.
– AG/R: Evtl. als Department zu führen (MBZ 20); Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– PAL: Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– PSOE: Als Department zu führen; Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– PSOK: Als Department oder als Psychosomatikschwerpunkt zu führen; Richtwerte sind Orientierungswerte.
– GEM: Akutbetten in GEM sind – auch im Falle interdisziplinärer Organisation des Normalpflegebereichs – entsprechend den dort abgedeckten Medizinischen Einzelleistungsgruppen (MEL) bzw. Hauptdiagnosegruppen (HD) gemäß Modell der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) auf Fachrichtungen/Fachbereiche zuzuordnen.
Quellen: BMG – Bettenbericht 2004; Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)/Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG)-eigener Entwurf

2. VON DER PLANUNG UMFASSTE KRANKENANSTALTEN
Zur Sicherung der öffentlichen Akutversorgung dienen in erster Linie die Fondskrankenanstalten im Sinne des § 64a Abs. 1 Wr. KAG – das sind Krankenanstalten, die auf Grundlage der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens über den Wiener Gesundheitsfonds finanziert werden. Der Wiener Krankenanstaltenplan bezieht sich auf diese Fondskrankenanstalten, wobei aber auch die beiden Unfallkrankenhäuser mit ihren Akutversorgungsaufträgen berücksichtigt werden. Private, nicht gemeinnützige Krankenanstalten, werden, soweit dies zweckmäßig ist, ebenfalls in ihrer Versorgungswirksamkeit berücksichtigt. Die Nicht-Fondskrankenanstalten werden lediglich mit dem Ist-Stand 2008 abgebildet.

3. PLANUNGSGEBIET UND REGIONALE VERSORGUNGSWIRKUNG
Das Planungsgebiet umfasst die Katasterfläche von Wien.
Die Versorgungswirkung der Wiener Fondskrankenanstalten und Unfallkrankenhäuser reicht weit über die Wiener Stadtgrenze hinaus. Besonders intensiv ist diese überregionale Versorgungswirkung in Bezug auf jene Patientinnen und Patientengruppen, die einer hochspezialisierten Versorgung bedürfen (Krebspatientinnen und -patienten, Patientinnen und Patienten mit neurochirurgischen Indikationen bzw. orthopädischen Erkrankungsbildern sowie Patientinnen und Patienten mit angeborenen Fehlbildungen).

4. INHALT DER PLANUNG
Der WKAP 2010 legt unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Vorgaben und auf die bestehenden Strukturen ein abgestuftes und bedarfsgerechtes Krankenhausversorgungssystem fest.
Im WKAP 2010 werden festgelegt:
● die Standortstrukturen und die maximalen Bettenzahlen (für Normalpflege- und Intensivbereich) je Fachrichtung für das gesamte Bundesland;
● die Fächerstrukturen (differenziert nach der abgestuften Leistungserbringung) und die maximalen Gesamtbettenzahlen (für Normalpflege- und Intensivbereich) für jede von der Planung umfasste Krankenanstalt;
● Standorte und Anzahl medizinisch-technischer Großgeräte (GGP);
● Strukturqualitätskriterien.
Die Standort- und Fächerstrukturen sowie die PLAN Betten systemisiert 2015 je Fachrichtung stellen für das Bundesland Wien nicht zu überschreitende Obergrenzen dar.

Abschnitt II

Leistungsangebotsplanung

1. UMFANG DER LEISTUNGSANGEBOTSPLANUNG
Die Leistungsangebotsplanung umfasst:
● Leistungsangebotsplanung für verschiedene Fachrichtungen
● Intensivbereiche (unter Einschluss der Neonatologie)
● Dislozierte Tagesklinik
● Spezielle Leistungsangebotsplanung
● Großgeräteplanung

1.1. Leistungsangebotsplanung für verschiedene Fachrichtungen
Die Leistungsangebotsplanung für die verschiedenen Fachrichtungen wird im WKAP 2010 abgebildet. Die Abbildung erfolgt in PLAN Betten systemisiert 2015 und PLAN Betten tatsächlich 2015.

1.2. Intensivbereiche (unter Einschluss der Neonatologie)
Eine flächendeckende intensivmedizinische Versorgung bzw. Überwachung soll gewährleistet werden. Patientinnen und Patienten in längerfristiger Intensivbehandlung (insbesondere solche mit schweren organischen Dysfunktionen) sollen in Krankenanstalten mit entsprechend ausgestatteten Intensivbereichen transferiert werden.
Die Intensivbehandlungseinheit (ICU) ist eine Betteneinheit für Schwerstkranke, deren vitale Funktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und wiederhergestellt bzw. durch besondere intensivtherapeutische Maßnahmen aufrecht erhalten werden müssen.
Die Intermediäre Überwachungseinheit (IMCU) ist eine Organisationseinheit zur Überwachung und Behandlung von Frischoperierten nach ausgedehnten Eingriffen sowie für prä- und nichtoperative Schwerkranke, deren Vitalfunktionen gefährdet sind. Der so genannte „postoperative Aufwachbereich“ wird nicht den Intermediären Überwachungsstationen zugerechnet, da der postoperative Aufwachbereich kein eigenständiger bettenführender Bereich ist. Die Intermediäre Überwachungseinheit ist nicht für die Behandlung schwerer organischer Dysfunktionen beispielsweise mittels mechanischer Atemhilfe, Hämofiltration etc. zu strukturieren. In Notfällen sollte dort jedoch die Möglichkeit bestehen, kurzfristige (auf einige Tage beschränkte) Intensivbehandlungen (insbesondere künstliche Beatmung) durchzuführen. Patientinnen und Patienten, die einer längerfristigen Intensivbehandlung bedürfen, sind an eine Intensivstation zu transferieren. Operative IMCUs sollten unter anästhesiologischer Leitung stehen, können aber auch im Rahmen allgemeinchirurgischer Abteilungen geführt werden.
Die Einschränkungen bezüglich künstlicher Beatmung gelten nicht für Intermediäre Überwachungseinheiten der Fachrichtung Pulmologie, da die mechanische Atemhilfe ein typisches Leistungsmerkmal für pulmologische Intermediäre Überwachungsstationen darstellt.
Die Neonatologie als größtes und zum Teil eigenständiges Teilgebiet der Kinderheilkunde hat neben der Gesamtversorgung mit präventivmedizinischem Schwerpunkt die Diagnose und Therapie von Erkrankungen der Neugeborenen zum Inhalt. Als Neugeborene gelten alle Kinder während der ersten 28 Lebenstage.
Einerseits handelt es sich bei der Neonatologie um die Behandlung von Frühgeborenen, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren wurden und meist unter 2 500 Gramm wiegen. Frühgeborene sind meist gesund, aber unreif und benötigen daher eine Behandlung, in deren Mittelpunkt die Unterstützung von Atmung und Kreislauf, die Abwehr von Infektionen und die Ernährung steht. Andererseits werden auch reife Neugeborene betreut, wenn diese in ihren vitalen Funktionen eingeschränkt oder bedroht sind.
Im Anhang A werden je Krankenanstalt Bettenobergrenzen für Intensiveinrichtungen gesammelt unter dem Begriff „Betten Intensivpflege“ ausgewiesen.
Pro Krankenanstalt wird weiters unter der Kopfzeile „Spezielle Leistungsbereiche“ in der Zeile „Leistungserbringung 2008 IST sowie 2015 SOLL in der Rubrik „NEO“ (Neonatologie) die Anzahl der für den neonatologischen Intensivbereich geplanten Betten ausgewiesen. In dieser Bettensumme sind sowohl die Betten für die Intensivbehandlung (NICU) als auch die Beobachtungsbetten (NIMCU) enthalten.

1.3. Dislozierte Tagesklinik
Unter einer dislozierten Tagesklinik (dTK) wird eine bettenführende Struktur zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit zeitlich eng beschränktem stationären Versorgungsbedarf (tagsüber) verstanden, die nur an Standorten ohne Einheiten der betreffenden Fachrichtung und unter Beschränkung des medizinischen Leistungsspektrums einzurichten ist, sofern eine geeignete Kooperation mit einer Einheit der betreffenden Fachrichtung besteht und vertraglich vereinbart ist.
Tageskliniken sollen nur an Standorten von bzw. im organisatorischen Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden Abteilungen und/oder Departments der betreffenden Fachrichtung und unter Beschränkung des medizinischen Leistungsangebotes eingerichtet werden.
Tagesklinische Betten sind systemisierte Betten und in der Anzahl der Betten im Normalpflegebereich enthalten. Sie werden in Anhang A (Tabellen) pro Krankenanstalt ausgewiesen.

1.4. Spezielle Leistungsangebotsplanung
In der speziellen Leistungsangebotsplanung werden die Bereiche Herzchirurgie, Kinderkardiologie, Nierentransplantation, Lebertransplantation und Stroke units dargestellt.

1.5. Großgeräteplanung
Der Großgeräteplan (GGP) als Teil des WKAP 2010 enthält Standortempfehlungen und die Planung der maximalen Anzahl medizinisch-technischer Großgeräte in den Wiener Fondskrankenanstalten unter Berücksichtigung der Geräteausstattung von Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors sowie Empfehlungen zur Geräteausstattung der Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors in Bezug auf die empfohlene Anzahl von § 2-Kassenverträgen.
Bei der Erarbeitung der Standortempfehlungen im Rahmen des GGP wird auf folgenden allgemeinen Planungsgrundsätzen aufgebaut:
● Medizinisch-technische Großgeräte sollen in jenen Krankenanstalten eingerichtet werden, die diese zur Bewältigung der sich aus der jeweiligen Fächerstruktur ergebenden medizinischen Anforderungen benötigen (Strukturqualitätskriterium).
● Die Versorgung der Bevölkerung soll durch optimale Standortwahl für Großgeräte regional möglichst gleichmäßig und bestmöglich erreichbar (Kriterium der Versorgungsgerechtigkeit), aber auch wirtschaftlich erfolgen (Wirtschaftlichkeitskriterium).
● Dem Wirtschaftlichkeitskriterium Rechnung tragend, wurde bei der Erarbeitung der Standortempfehlungen die Versorgungswirksamkeit des extramuralen Sektors sowie Kooperationspotentiale zwischen dem intra- und dem extramuralen Bereich miteinbezogen.
● Der Großgeräteplan (GGP) bezieht sich auf Großgeräte die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2008 (ÖSG 2008) als Großgeräte ausgewiesen sind.

2. ZIELPLANUNG 2015
Die Planungsergebnisse für Wien gesamt sowie pro Krankenanstalt werden in Tabellenform dargestellt und finden sich im Anhang A. Der Tabellenaufbau ist einheitlich gestaltet und beinhaltet folgende Informationen:

2.1. Rubrik „WKAP – Betten im Normalpflege- und Intensivbereich“ – Zielplanung 2015
Standort- und Funktionsplanung nach Krankenanstalten: Tatsächlicher Bettenstand 2008 gemäß Angaben der Krankenanstaltenträger, Vorhaltung von Akutbetten nach Krankenanstalten und Fachrichtungen 2015. Dabei sind die „Planbetten tatsächlich 2015“ die anzustrebende Zielgröße. Zur Umsetzung benötigen die Krankenanstaltenträger ein Mindestmaß an Flexibilität, das durch den Parameter „Planbetten systemisiert 2015“ ausgedrückt wird. Diese stellen die nicht zu überschreitende, behördlich genehmigte Maximalzahl an Betten dar.
Betten in Nicht-Fondskrankenanstalten werden mit einem auf Grund der zur Verfügung stehenden Informationen geschätzten, der Akutversorgung zuzurechnenden Bettenäquivalent berücksichtigt und sind in einer gesonderten Tabelle ausgewiesen.

2.2. Rubrik „Großgeräteplan“ – Zielplanung 2015
Standortempfehlungen und Planung der Anzahl medizinisch-technischer Großgeräte in Fondskrankenanstalten unter Berücksichtigung der Geräteausstattung von Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors sowie Empfehlungen zur Geräteausstattung der Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors in Bezug auf die maximale Anzahl von § 2-Kassenverträgen.
Legende:
GGP2015: Geräte-Höchststand laut Großgeräteplan 2015

3. QUALITÄTSKRITERIEN
Im Art. 6 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens ist die Entwicklung eines gesamtösterreichischen Qualitätssystems vorgesehen. Die Vorgaben dazu werden im Österreichischen Strukturplan Gesundheit festgeschrieben.
Im Interesse einer bundesweit einheitlichen Qualitätssicherung werden für ausgewählte Versorgungsstrukturen Strukturqualitätskriterien festgelegt.
Bezugspunkte sind dabei jeweils:
● Personalausstattung bzw. -qualifikation
● infrastrukturelle Anforderungen
● Leistungsangebote
● sonstige Merkmale
Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) 2008 in der Fassung vom 6. März 2009 enthaltenen Qualitätskriterien finden auf Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987) Anwendung.

Anhang A

Tabellen Zielplanung 2015

Nur im pdf-Format verfügbar


Anhang B
Begriffsbestimmungen
Abkürzungs- und Legendenblatt

Begriffsbestimmungen

● Akutbetten: Betten fur anstaltsbedürftige Personen mit Ausnahme Genesender und chronisch Kranker in Krankenanstalten gemäß § 1 Abs. 3 Z 1, 2, 5 und 6 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, soweit diese Betten für Akutpatientinnen und -patienten (deren durchschnittliche stationäre Behandlungsdauer in der Regel nicht wesentlich über die durchschnittliche behandlungs- bzw. fachrichtungsspezifische Belagsdauer hinausgeht) vorgehalten werden.
● Tatsächliche Betten: Betten, die in den Krankenanstalten gemäß Krankenanstaltenstatistik des Bundesministeriums für Gesundheit tatsächlich zur Verfügung stehen (Jahresdurchschnitt der Mitternachtsstände der auf den bettenführenden Hauptkostenstellen aufgestellten Betten).
● Funktionsbetten: Betten in Untersuchungs- und Funktionsräumen zur kurzzeitigen Nutzung (in der Zahl der systemisierten Betten nicht enthalten, z.B. Dialyseplätze, Plätze in postoperativen Aufwachbereichen).
● Krankenhaushäufigkeit (KHH): Aufnahmen pro 100 000 Einwohner einer Region (bezogen auf ein Jahr, alters- und geschlechtsstandardisiert).
● Aufnahmen: Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in einer Krankenanstalt bzw. bettenführenden Abteilung aufgenommen wurden, wenn hiedurch eine Inanspruchnahme der tatsächlich aufgestellten Betten (ausgenommen Funktionsbetten) erfolgte.
● Durchschnittliche Belagsdauer (dBD): Belagstage dividiert durch Aufnahmen (bezogen auf ein Jahr).
● Belagstage: Summe der Mitternachtsstände der Patientinnen und Patienten nach bettenführenden Abteilungen und Krankenanstalten.
● PLANBetten: fachrichtungsspezifische Zahl der Akutbetten, die sich nach Einbeziehung sämtlicher quantifizierbarer Einflussfaktoren auf den Krankenhausbettenbedarf (insbesondere alters-/geschlechts-spezifische Morbiditat, demographische Entwicklung, Krankenhaushäufigkeit (KHH), durchschnittliche Belagsdauer (dBD), Entlastungsmöglichkeiten des stationären Akutbereichs) sowie der von den Krankenanstaltenträgern bekanntgegebenen Planungsvorhaben als Empfehlung für die Angebotsplanung (im Sinne von Bettenobergrenzen) ergibt. Dabei sind die „Planbetten tatsächlich 2015“ die Zielgröße. Zur Umsetzung benötigen die Krankenanstaltenträger ein Mindestmaß an Flexibilität, das durch den Parameter „Planbetten systemisiert 2015“ ausgedrückt wird. Diese stellen die nicht zu überschreitende, behördlich genehmigte Maximalzahl an Betten dar.
● dislozierte Tagesklinik: dislozierte Tageskliniken sollen nur im organisatorischen Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden Abteilungen, Departments oder Fachschwerpunkten der betreffenden Fachrichtung eingerichtet werden. Damit sollen Rahmenbedingungen für ein abgestuftes intramurales Versorgungsangebot geschaffen werden, welches die weitere Verringerung vollstationärer Bettenkapazitäten unterstützt, Verweildauern und Belagstage senkt sowie Kosteneinsparungseffekte erzielt. Die Leistungen in Tageskliniken sind nicht additiv, sondern substitutiv zu den vollstationären Leistungen bzw. Betten zu erbringen.

Abkürzungs- und Legendenblatt

Abkürzungen der Fachrichtungen, Subdisziplinen, Einrichtungen und medizinisch-technischen Großgeräte:
AG/R
Akutgeriatrie/Remobilisation
AU
Augenheilkunde
CH
Chirurgie
COR
Herzkatheterarbeitsplätze (Coronarangiographie)
CT
Computertomographiegerät
DER
Dermatologie
ECT
Emissions-Computer-Tomographiegeräte
Fonds-KH
Fondskrankenanstalten
GEM
Gemischter Belag
GGH
Gynäkologie und Geburtshilfe
HCH
Herzchirurgie
HNO
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
IM
Innere Medizin
INT E
Intensivbehandlungseinheit und Intensivüberwachungseinheit für Erwachsene
INT K
Intensivbehandlungseinheit und Intensivüberwachungseinheit für Kinder
KCH
Kinderchirurgie
KI
Kinderheilkunde
KJP
Kinder-Jugendpsychiatrie
KKAR
Kinderkardiologie
LTX
Lebertransplantation
MKG
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
MR
Magnetresonanztomographie
NCH
Neurochirurgie
NEO
Neonatologie
NEU
Neurologie
NTX
Nierentransplantation
OR
Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
PAL
Palliativmedizin
PCH
Plastische Chirurgie
PET
Positronen-Emissions-Tomographiegerät
PSY
Psychiatrie
PUL
Pulmologie
SRN
Strahlentherapie-Radioonkologie und Nuklearmedizin
SU
Stroke Unit
UC
Unfallchirurgie
URO
Urologie
VR 91, 92, 93
Versorgungsregion 91, 92, 93

Abkürzungen der Bezeichnung der verschiedenen Krankenanstalten:
901
AKH
Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien
903
BBR KH
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
904
BHS
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Wien vom heiligen Vinzenz von Paul
906
KES
Kaiserin Elisabeth Spital der Stadt Wien
908
Evang KH
Evangelisches Krankenhaus
909
FLO
Sozialmedizinisches Zentrum Floridsdorf Krankenhaus und Geriatriezentrum
910
KFJ
Sozialmedizinisches Zentrum Süd - Kaiser-Franz-Josef-Spital mit Gottfried von Preyer’schem Kinderspital und Geriateriezentrum Favoriten
912
HKH
Hanusch-Krankenhaus
914
Herz-Jesu KH
Herz Jesu-Krankenhaus
915
Hartmannspital
Hartmannspital
916
KHR
Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel
917
KAR
Krankenanstalt Rudolfstiftung inklusive Standort Semmelweis Frauenklinik
918
St. Elisabeth K
Krankenhaus St. Elisabeth
919
St. Josef KH
St. Josef Krankenhaus
921
WSP
Wilhelminenspital der Stadt Wien
923
SOP
Sozialmedizinisches Zentrum Sophienspital
928
GER
Orthopädisches Krankenhaus der Stadt Wien – Gersthof
943
Speising
Orthopädisches Spital Speising
952
St. Anna KISP
St.-Anna-Kinderspital
955
Göttl.Heiland
Krankenhaus Göttlicher Heiland
956
DSP
Sozialmedizinisches Zentrum Ost der Stadt Wien – Donauspital
971
OWS
Otto-Wagner-Spital
9..
KHN
Krankenhaus Nord
902
Kalksburg SHA
Anton-Proksch-Institut
905
Josefstadt PKL
Confraternität-Privatklinik Josefstadt
911
Goldenes Kreuz
Goldenes Kreuz Privatspital
913
Hera SAN
Sanatorium Hera
920
UKH Meidling
Unfallkrankenhaus Meidling der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
940
UKH Lorenz Böhler
Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
949
Rudolfinerhaus
Rudolfinerhaus
954
Wiener Privatklinik
Wiener Privatklinik
963
Döbling PK
Privatklinik Sanatorium Döbling

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