Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2010Ausgegeben am 12. Februar 201014. Stück
14. Gesetz:ASFINAG – Zuweisungsgesetz (1. Novelle zum ASFINAG – Zuweisungsgesetz); Änderung

14.
Gesetz, mit dem das ASFINAG – Zuweisungsgesetz (1. Novelle zum ASFINAG –
Zuweisungsgesetz) geändert wird

Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I

Das ASFINAG – Zuweisungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 43/2006, wird wie folgt geändert:

Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

§ 6a. Tritt an die Stelle der ASFINAG Autobahn Service GmbH Ost im Wege der Gesamtrechtsnachfolge eine andere Gesellschaft, gelten die gemäß § 1 Abs. 1 zugewiesenen Bediensteten ab dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge dem Rechtsnachfolger oder der Rechtsnachfolgerin als zugewiesen. Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Rechtsnachfolger oder der Rechtsnachfolgerin die sich aus diesem Gesetz und dem Zuweisungsvertrag (§ 4) ergebenden Rechte und Pflichten zu und hat die gemäß § 5 erster Satz von der Gemeinde Wien durchzuführende Datenübermittlung gegenüber dem Rechtsnachfolger oder der Rechtsnachfolgerin zu erfolgen.“

Artikel II

Art. I tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

Medieninhaber: Land Wien – Herstellung: druck aktiv OG, 2301 Groß-Enzersdorf
Druck: MA 53 – Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege 3
Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe „ÖkoKauf Wien“.
LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.


Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular