Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2010Ausgegeben am 29. Jänner 20106. Stück
6. Verordnung:Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten im Jahr 2010, LGBl. für Wien Nr. 67/2009; Änderung

6.
Verordnung der Wiener Landesregierung mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten im Jahr 2010, LGBl. für Wien Nr. 67/2009, geändert wird

Die Wiener Landesregierung hat folgenden Beschluss gefasst:

Artikel I

§ 3 Abs. 2 der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten im Jahr 2010, LGBl. für Wien Nr. 67/2009, wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 2 wird die Wort- und Ziffernfolge „kundgemacht im LGBl. für Wien Nr. 30/2009“ durch die Wort- und Ziffernfolge „kundgemacht im LGBl. für Wien Nr. 5/2010“ ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl

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