Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2009Ausgegeben am 28. September 200947. Stück
47. Gesetz:Änderung der Grenze zwischen dem 1. und 4. Bezirk

47.
Gesetz über die Änderung der Grenze zwischen dem 1. und 4. Bezirk

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Die im Gesetz vom 2. Juli 1954 über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz 1954), LGBl. für Wien Nr. 18, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 46/2009, festgelegte Grenze zwischen dem 1. und 4. Bezirk wird im Bereich des Karlsplatzes von der Rechten Wienzeile bis zur Lothringerstraße wie folgt geändert:
Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 1. und 4. Bezirk beginnt im nordwestlichen Eckpunkt des Hauses Operngasse 18, quert in nordöstlicher Richtung geradlinig die Operngasse bis sie sich tangential an die nordwestliche fahrbahnseitige Randsteinkante des Rosa-Mayreder-Parks anschmiegt. Dieser Randsteinkante folgt sie bis zum Ende des großen Bogens bei der Einmündung der Wiedner Hauptstraße, von wo sie tangential ausmündend geradlinig die Fahrbahn in ostnordöstlicher Richtung quert, bis sie wieder tangential einmündend auf die fahrbahnseitige Randsteinkante der zwischen Fahrbahn des Karlsplatzes in Richtung Schwarzenbergplatz und Straßenbahngeleisen liegenden Verkehrsinsel trifft. Dieser Randsteinkante folgt die Bezirksgrenze bis zum Ende des Randsteines auf Höhe des Historischen Museums der Stadt Wien, von wo sie in ostsüdöstlicher Richtung geradlinig die in die Lothringerstraße einmündende Maderstraße quert bis sie in die fahrbahnseitige Randsteinkante des Gehsteiges auf der Seite der geraden Ordnungsnummern der Lothringerstraße trifft und im Bereich des Hauses Lothringerstraße 4 in die bestehende Bezirksgrenze übergeht.
Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 1. und 4. Bezirk ist der planlichen Darstellung in der Anlage zu diesem Gesetz zu entnehmen.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

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