Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2009Ausgegeben am 5. Juni 200931. Stück
31. Verordnung:Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche); Änderung

31.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) geändert wird

Auf Grund des § 51 Abs. 6 in Verbindung mit Art. Va der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 25/2009, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche), LGBl. für Wien Nr. 33/1949, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 21/2007, wird wie folgt geändert:
§ 1 lautet:
§ 1. Der Einheitssatz des Anliegerbeitrages wird mit EUR 30,11 festgesetzt.“

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl
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