Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2009Ausgegeben am 27. Februar 200919. Stück
19. Gesetz:Wiener Stadtverfassung; Änderung

19.
Gesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 14/2009, wird wie folgt geändert:

Artikel I

§ 99 Abs. 3 lautet:
„(3) Gegen Bescheide des Berufungssenates ist eine Berufung unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn der Berufungssenat auf Grund eines Devolutionsantrages als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde entscheidet.“

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

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