Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2008 Ausgegeben am 11. April 2008 26. Stück

26. Verordnung: Erleichterungen für Kleinhäuser, Reihenhäuser und Sommerhäuser; Aufhebung



26.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über Erleichterungen für Kleinhäuser, Reihenhäuser und Sommerhäuser aufgehoben wird

Auf Grund des § 116 Abs. 4 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 42/2007, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Wiener Landesregierung über Erleichterungen für Kleinhäuser, Reihenhäuser und Sommerhäuser, LGBl. für Wien Nr. 20/1996, tritt außer Kraft.

Artikel II

Diese Verordnung tritt einen Monat nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl


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Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe „ÖkoKauf Wien“.
LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.

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