Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2005Ausgegeben am 12. Dezember 200557. Stück
57. Verordnung:Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2006

57.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2006 festgesetzt wird
Auf Grund des § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995, LGBl. für Wien Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 36/2005, wird verordnet:
Der Anpassungsfaktor für die Vervielfachung der in § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 genannten Beträge wird für das Jahr 2006 mit 1,051 festgesetzt.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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